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Geld zurück beim Leasing? BGH klärt Fragen im Dieselskandal

Auspuffrohre eines Fahrzeugs von Volkswagen
Auspuffrohre eines Fahrzeugs von Volkswagen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
Viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal sind inzwischen höchstrichterlich geklärt. Wie es sich beim Leasing eines Wagens mit manipuliertem Motor verhält, ist bisher offen. Vor dem BGH will nun ein Kläger das Geld für die Raten zurück.
Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Im VW-Dieselskandal muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag erstmals mit der Frage beschäftigen, ob Betroffenen auch beim Auto-Leasing Schadenersatz zusteht. In dem Fall aus Baden-Württemberg geht es um einen Audi, ausgestattet mit dem Motor EA189 mit der illegalen Abgastechnik. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Juni 2009 für vier Jahre geleast und monatlich 437 Euro Leasingrate nebst 5000 Euro Leasingsonderzahlung geleistet. Im Jahr 2013, vor Auffliegen des Skandals, kaufte er das Auto - und will nun nicht nur den Kaufbetrag sondern auch die Leasingraten abzüglich Nutzungsentschädigung zurückhaben.

Der BGH hat bereits grundsätzlich entschieden, dass betroffene Diesel-Käufer ihr Auto an Volkswagen zurückgeben und sich - abzüglich des Wertverlusts für die gefahrenen Kilometer - den Kaufpreis erstatten lassen können. Noch offen ist, was beim Leasen gilt. Laut VW ist der Ausgang relevant für eine vierstellige Zahl von Verfahren. Der Skandalmotor EA189 wurde bei VW entwickelt, aber auch bei der Konzerntochter Audi eingesetzt. Die Klage im vorliegenden Fall richtet sich direkt gegen Audi.

Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern «mietet» es für einen vorher vereinbarten Zeitraum mit monatlichen Raten für die Nutzung. Im Fall des Klägers aus Baden-Württemberg waren dabei fast 26 000 Euro aufgelaufen. In der Vorinstanz hatte er nur zum Teil Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sprach ihm zwar Schadenersatz für den Kaufpreis des Autos zu, jedoch nicht für das im Rahmen des Leasing ausgegebene Geld. Der Kläger legte Revision ein, ebenso wie Audi.

Im Rahmen des Abgasskandals, der 2015 aufgeflogen war, hatten die BGH-Richter im Mai 2020 in ihrem ersten und wichtigsten Urteil entschieden, dass VW seine Kunden systematisch getäuscht hat. Die Kläger haben damit das Recht, ihr Auto zurückzugeben - unter Anrechnung der Nutzung. Inzwischen hat sich der BGH auch in etlichen anderen Urteilen zu Konstellationen geäußert, bei denen sich spezielle Fragen stellen. Nun steht das Leasing auf dem Prüfstand - ob am Donnerstag nur verhandelt oder schon ein Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. VII ZR 192/20)

© dpa-infocom, dpa:210901-99-54837/3

Ankündigung des BGH

Ankündigung des BGH

Grundsatz-Urteil des BGH zu VW vom 25. Mai 2020

BGH-Mitteilung dazu

BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zu Zinsen und Vielfahrern

BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zu Schadenersatz von VW

BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zu Deliktszinsen

BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zum Kauf ab Herbst 2015

BGH-Urteil vom 8. Dezember 2020 zu Konzernmarken

BGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 zur Verjährung

BGH-Urteil vom 8. März 2021 zur Haftung von Audi

BGH-Beschluss vom 9. März 2021 zum Software-Update

BGH-Urteil vom 13. April 2021 zu Finanzierungskosten

BGH-Urteil vom 6. Juli 2021 zum "kleinen Schadenersatz"

BGH am 20. Juli 2021 zu "Wechselprämie"

BGH am 20. Juli 2021 zu Ansprüchen nach Autoverkauf

BGH-Urteil vom 20. Juli 2021 zu Aktionärsklagen gegen Bosch

BGH am 21. Juli 2021 zu Ansprüchen gegen den Autohändler

BGH-Urteil vom 29. Juli 2021 zur Verjährung