Die Möglichkeit von Video-Konferenzen für Gemeinderäte hatte der Landtag unter dem Eindruck des ersten Lockdowns im Mai 2020 beschlossen und in der Gemeindeordnung verankert. Ziel war, die kommunalen Gremien arbeitsfähig zu halten. 24 Städte und Gemeinden beschlossen, die Neuregelung längerfristig in ihren Hauptsatzungen zu verankern. Darunter sind so kleine wie Angelbachtal (Rhein-Neckar-Kreis) und so große wie Karlsruhe.
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Paragraf 37a der Gemeindeordnung zu Video-Sitzungen der Gemeinderäte