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Gericht: Fahrverbote in Ludwigsburg wären unverhältnismäßig

Straßenverkehr in Ludwigsburg
Autos fahren an einer Luftmessstation in der Ludwigsburger Friedrichstraße vorbei. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Ludwigsburg muss bei der Luftreinhaltung nachbessern. Fahrverbote sind wohl vom Tisch, wenn die anderen Maßnahmen greifen.
Leipzig.

Leipzig/Ludwigsburg (dpa/lsw) - Ludwigsburg muss seinen Luftreinhalteplan überarbeiten, aber nicht zwingend Diesel-Fahrverbote ergänzen. Das hat am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 7 C 2.20). Die Bundesrichter änderten damit ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim ab. Der VGH hatte klargestellt, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert (NO2) einzuhalten. Die Richter hatten die Stadt aufgefordert, Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Betracht zu ziehen.

Geklagt hatte - wie in zahlreichen anderen Städten - die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Deren Geschäftsführer Jürgen Resch sprach von einem «guten Tag für saubere Luft und die Menschen». Er kritisierte aber, dass es «erneut Gerichtsentscheidungen» benötige, um die Einhaltung von Umweltvorschriften durchzusetzen. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Ludwigsburg hatten gegen das VGH-Urteil Revisionen eingelegt - und sich damit in Leipzig teilweise durchgesetzt.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte, das Gericht habe in seinem Urteil einmal mehr den hohen Stellenwert der Luftreinhaltung verdeutlicht. «Wir haben die Verantwortung für saubere Luft schon immer sehr ernst genommen und mit vielfältigen, wirksamen Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Grenzwerte für Luftschadstoffe fast im gesamten Land inzwischen eingehalten werden.» Zur dauerhaften Einhaltung der Grenzwerte sei es wichtig, dass mehr saubere Fahrzeuge auf die Straße kommen und die Menschen vom Auto auf die klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel umstiegen.

Die Anordnung eines Dieselfahrverbots wäre jedoch unverhältnismäßig, weil die Einhaltung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in Kürze absehbar sei, urteilten die Leipziger Richter nun abschließend.

Trotzdem müsse der Luftreinhalteplan wegen einer fehlerhaften Prognose überarbeitet werden. Beanstandet wurden die Erwartungen einer Minderung der NO2-Werte aufgrund einer Erneuerung der städtischen Fahrzeugflotte. An der Messstelle in der Ludwigsburger Friedrichstraße hatte der Jahresmittelwert bei 51 Mikrogramm gelegen. Diese Messstation wurde inzwischen aber wegen einer langfristigen Baustelle auf die Schlossstraße verlegt.

Der Oberbürgermeister von Ludwigsburg, Matthias Knecht (parteilos), sagte, man werde konsequent weiter daran arbeiten, die Luftqualität in der Stadt zu verbessern. Um gezielt gegenzusteuern, sollen an der Schlossstraße Anfang Juni Filtersäulen aufgestellt werden, die sowohl NO2 als auch Feinstaub aus der Luft absorbieren. Knecht verwies zugleich darauf, dass die Messwerte für NO2 zuletzt kontinuierlich gesunken seien.

Die DUH monierte, anstatt die saubere Luft durch ehrliche Maßnahmen sicherzustellen, versuche ausgerechnet ein grüner Landesminister in Ludwigsburg das NO2 nur direkt neben Messsensoren zu reinigen. Die oppositionelle FDP im Landtag sieht in der Entscheidung auch einen «deutlichen Fingerzeig» in Richtung Aufhebung der Fahrverbote in Stuttgart.

© dpa-infocom, dpa:210528-99-775706/6

Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Mitteilung DUH

Ludwigsburg