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Gericht ist Fahrverboten in Ludwigsburg nicht abgeneigt

Ein Schild weist auf das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge hin
Diesel-Fahrverbote. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Die Schritte gegen Luftschadstoffe in Ludwigsburg haben den Verwaltungsgerichtshof nicht sonderlich beeindruckt. Ob die Richter der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgeben und die Stadt zu Fahrverboten verdonnert?
Mannheim.

Mannheim (dpa/lsw) - Dieselfahrer in Ludwigsburg könnten womöglich nicht um Fahrverbote herum kommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg schloss in der Verhandlung am Dienstag in Mannheim Fahrverbote nicht aus. Vielmehr kritisierte er den kürzlich überarbeiteten Luftreinhalteplan für die Barockstadt. Dessen Fortschreibung hatte die Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit Blick auf überhöhte Stickstoffdioxid-Werte mit ihrer Klage eingefordert. Fahrverbote müssten darin aufgenommen werden, damit möglichst schnell der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel erreicht werde. Die Stadt befürchtet, dass sich im Fall eines Fahrverbotes auf der wichtigen Ostwestachse Friedrichstraße Ausweichverkehr durch die gesamte Innenstadt mogeln werde.

In Ludwigsburg lag der Jahresmittelwert 2018 an der Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm. Angesichts dieser «signifikanten Überschreitung» dringt die DUH auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Euronorm 5. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich zuversichtlich, dass sein Verein als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgehe: «Das ist ein guter Tag für saubere Luft in Ludwigsburg.» Der Vertreter der Stadt, Felix Rauscher, sprach von einer «ergebnisoffenen» Situation.

Der VGH will sein Urteil in wenigen Tagen verkünden (Az.: 10 S 2741/18). Dessen 10. Senat hatte bereits im März der DUH-Forderung nach Fahrverboten in Reutlingen stattgegeben. Das Land lässt dieses Urteil aber noch vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen. Resch sprach von einer weiteren möglichen «Ohrfeige» für das Land.

Als Mangel wertete das Gericht, dass die letzte Fortschreibung des Luftreinhalteplans vom vergangenen September keine Maßnahmen für die restlichen Monate 2019 enthalte. Die Wirksamkeit der für 2020 angestrebten Schritte von Land und Stadt müsse sich erst noch erweisen. Bis dahin seien Dieselfahrverbote eine Möglichkeit, rasch das Einhalten des EU-Grenzwertes zu erreichen, sagte der Vorsitzende Richter Richard Rudisile. Diese könnten wieder aufgehoben werden, sobald der Grenzwert eingehalten werde.

Für das Land beteuerte Regierungsrätin Amelie Staehle, sie gehe fest davon aus, dass mit dem um neue Maßnahmen erweiterten Plan der Grenzwert 2020 eingehalten werden könne. Der Zehn-Monatsmittelwert 2019 von 44,8 Mikrogramm gebe ihr Recht. Der Anwalt der Stadt Rauscher führte einen nicht punktuell, sondern an einem 100 Meter langen Abschnitt der Friedrichstraße gemessenen Wert von 39 Mikrogramm im Zehn-Monatsmittel an. Ein Fahrverbot sei angesichts dessen völlig unverhältnismäßig. Rauscher resümierte: «Man kann mehr machen, schuldet es aber nicht.»

Resch führte wiederum ganz andere Zahlen ins Feld: Im Luftreinhalteplan seien Berechnungen eines Karlsruher Verkehrssoftwareentwicklers von 72 Mikrogramm andernorts in der Stadt zu finden. Die Landesanstalt für Umwelt will nun ihre Messungen auch in Ludwigsburg ausweiten.

Zu den im Plan festgeschriebenen Schritten gehört eine digitalisierte Ampelsteuerung, um den Verkehr flüssiger zu machen. Zudem gibt es ein Tempolimit an der Messstelle - aus Sicht der DUH eine «kosmetische Veränderung». Das ebenfalls geplante Aufstellen von Filteranlagen entfällt wegen einer Baustelle um den Messpunkt. Zudem nehmen Stadt und Land an, dass mit dem Ausscheiden alter Dieselfahrzeuge die Flottenerneuerung zügig voranschreite. Allein dieser Effekt bringe eine Reduktion von 10 Mikrogramm.

DUH-Anwalt Remo Klinger mahnte Belege für diese aus seiner Sicht haltlose Prognose an. Richter Rudisile sagte, dass Stadt und Land außer der Flottenerneuerung nur «ein bissel was drumrum» unternähmen: «Da ist man erstmal überrascht.»

Fortschreibung Lufthalteplan LB

Probeentnahmestelle Friedrichstr.

Jahreswerte Stickstoffdioxid BW