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Gericht verhängt lebenslange Haft für Mord an Schmuckhändler

Ein Mann füllt  «K.O. Tropfen» in eine Bierflasche
Ein Mann füllt «K.O. Tropfen» in eine Bierflasche. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild
Eine tödliche Droge verabreicht, die Leiche nach Frankreich geschafft und angezündet: Ein Edelsteinhändler aus Pforzheim wird wegen Mordes an seinem Geschäftspartner schuldig gesprochen. Das Landgericht glaubt die Version des Angeklagten nicht.
Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Es geht um Geschäfte in der Schmuckbranche, Misstrauen, Wut und einen vermuteten Betrug: Am Ende steht nach Überzeugung des Landgerichts Karlsruhe ein Mord. Die Schwurgerichtskammer verurteilt einen 37 alten Mann am Freitag zu lebenslanger Haft, weil sie überzeugt ist, dass er seinen 20 Jahre älteren Geschäftspartner im Juni 2019 in Pforzheim heimtückisch mit Gift umgebracht hatte. Die teilweise verbrannte Leiche wurde wenige Tage später in Frankreich gefunden. (Az.: 1 Ks 90Js7820/19).

Der Angeklagte war Edelsteinhändler in Pforzheim und wollte sich eine eigene Ringkollektion aufbauen. Dazu kam er mit dem 57-Jährigen Schmuckhändler ins Geschäft. Doch irgendwann hegte der Jüngere den nach Überzeugung des Gerichts abwegigen Verdacht, betrogen zu werden. Er hatte sich in diese These geradezu verrannt, wie der Vorsitzende Richter Alexander Lautz sagte.

Bei einem Geschäftstreffen im Büro des 37-Jährigen habe er dem Älteren die flüssige Droge GBL entweder im Getränk oder mit dem Essen verabreicht. Ob der Mann an der Droge starb oder der Angeklagte ihn zusätzlich erstickt habe, sei nicht sicher nachweisbar, sagte Lautz. GBL ist in zahlreichen Reinigungsmitteln enthalten und wird im Körper zu Liquid Ecstasy umgewandelt.

Der Angeklagte hatte im dem langwierigen Prozess mit zahlreichen Zeugen und Gutachtern zugegeben, die Leiche weggeschafft zu haben. Der Mann habe sich aber selbst vergiftet, um ihn zu diskreditieren. Lautz nannte die Angaben des 37-Jährigen zum Kerngeschehen vollkommen unglaubhaft. Sie scheinen «an den Haaren herbeigezogen». Aber: «Der genaue Ablauf des Treffens ist unklar.»

Nach der Tat habe der Angeklagte versucht, von sich abzulenken. Dazu habe er das Auto des Opfers in die Nähe von dessen Büro gefahren, und dessen Handys darin platziert. Er habe goldenen Altschmuck aus dem Fahrzeug mitgenommen. Später habe er Sprachnachrichten beim Opfer hinterlassen und sei seinen Geschäften nachgegangen, um einen normalen Tagesablauf zu simulieren. Um die nächtliche Autofahrt mit der Leiche nach Frankreich zu kaschieren, habe der 37-Jährige einen Termin für den nächsten Morgen bei seinem Edelsteinlieferanten im belgischen Antwerpen verabredet.

Der Angeklagte, ein blasser Mann in einem hellen Poloshirt, ließ die Urteilsbegründung über sich ergehen, ohne den Richter anzusehen. Sein Blick blieb fast eine Stunde lang fest auf die Anklagebank gerichtet. Dass er auch wegen des Besitzes von Kinderpornografie und Unterschlagung verurteilt wurde, spielte beim Strafmaß insgesamt keine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.