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Geschäfte dicht, Kirchen auch: Verbote wegen Corona in Kraft

Geschäftschließung
Ein Zettel mit Informationen zur Ladenschließung hängt an der Eingangstür eines Geschäfts. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild
Auf den heutigen Samstag soll es ankommen: Das Land hat schärfere Regeln beschlossen, um die Unvernünftigen zur Raison zu bringen. Gruppenbildung ist nicht mehr erlaubt. Die Polizei will kontrollieren, ob sich die Menschen daran halten.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Es könnte die letzte Chance sein, die befürchteten Ausgangssperren zu verhindern: Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten seit Mitternacht am Samstag in Baden-Württemberg schärfere Verbote. Ziel ist es, die Sorglosen zu überzeugen, die sich trotz des Ansteckungsrisikos und schon bestehender Verbote immer noch in größeren Gruppen treffen. ««Der morgige Samstag wird dafür entscheidend sein», hatte Kretschmann zuvor am Freitagabend in einer TV-Ansprache betont. Die Polizei will mit verstärkten Kräften kontrollieren.

Nach der neuen Regelung sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gebe es für Familien und Paare. Gaststätten und Restaurants müssen von diesem Samstag an schließen. Essen zum Mitnehmen ist laut Kretschmann aber weiter erlaubt. Verstöße können nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

Welche Unternehmen nun wirklich dicht machen müssen - diese Frage hatte landesweit für Verwirrung gesorgt. Das Wirtschaftsministerium veröffentlichte am Samstag eine Auslegungshilfe zu Ladenschließungen mitsamt einer Liste von Ausnahmen. Vollständigkeit kann jedoch angesichts der Vielfalt von Betrieben und Branchen nicht garantiert werden: Die Liste werde von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert. Zu jenen, die schließen müssen, gehören nun auch Friseure, Blumenläden und Massagestudios, während beispielsweise Hofläden, Kioske und Baumärkte weiterhin anbieten und Personal Trainer mit ihren Kunden joggen gehen können.

Und auch in anderen Bereichen des Alltags gibt es stärkere Einschränkungen. Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen seien nun grundsätzlich untersagt, heißt es in der Verordnung, die am Samstag in Kraft getreten ist. Ausnahmen seien unter anderem unaufschiebbare Zeremonien wie Taufen und Eheschließungen im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht mehr als fünf Teilnehmern sowie Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Aufzeichnung und medialen Verbreitung. Auch Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete sind erlaubt, wenn sie unter freiem Himmel mit nicht mehr als zehn Teilnehmern stattfinden.

Die Landesinnung Bestattungsgewerbe hatte bereits wegen des Ansteckungsrisikos Empfehlungen an ihre Mitglieder ausgesprochen. «Wir empfehlen, kein Weihwasser oder Erde am Grab zur Verfügung zu stellen - die nimmt ja jeder in die Hand», sagte Geschäftsführer Sebastian Rother. Landesinnungsmeister Frank Friedrichson ergänzte, Trauerfeiern sollten im Freien statt in geschlossenen Räumen stattfinden. Das Abschiednehmen am offenen Sarg sei zudem tabu.

Der evangelische Landesbischof von Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh, mahnte aber, Maß zu halten und die Bedeutung der Kirchen und Gottesdienste für viele Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. «Es ist wichtig, einen Ort zu haben, an dem ich anders auf die Welt gucken kann als alleine zu Hause», sagte Cornelius-Bundschuh. Das gelte auch für Beerdigungen. «Es kann nicht sein, dass dort Menschen weggeschickt werden müssen.»

In Baden-Württemberg steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus rasant. 17 infizierte Menschen sind mit Stand Freitagabend bislang gestorben, mehr als 3600 sind infiziert.

Landesinnung Bestattungsgewerbe

Infos der Stadt Stuttgart zu Trauerfeiern

Infos der Stadt Schwäbisch Gmünd zu Trauerfeiern

Verordnung des Landes