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Gruppenvergewaltigung: Angeklagter schildert Tatnacht

Akten im Gerichtssaal im Landgericht Freiburg
Akten vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht Freiburg. Foto: Patrick Seeger/Archivbild
Eine 18-Jährige wird in Freiburg vor einer Disco von mehreren Männern vergewaltigt. Elf Männer sind angeklagt. Einer von ihnen schildert vor Gericht den Ablauf. Vergewaltigungsvorwürfe weist er zurück.
Freiburg im Breisgau.

Freiburg (dpa/lsw) - Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat sich der erste von elf Angeklagten zur Tatnacht geäußert. Er wies die in der Anklage erhobenen Vorwürfe zurück. Die junge Frau habe in einem Gebüsch vor der Diskothek eindringlich Sex verlangt, sagte der 25 Jahre alte Deutsche am Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg. Er sei diesem Wunsch gefolgt, Gewalt habe es keine gegeben. Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Die auf dem Boden liegende Frau, die ihm unbekannt gewesen sei, habe sichtbar unter Drogen gestanden. Er sei danach zurück zu seiner Freundin in die Disco gegangen, ohne sich um die 18-Jährige zu kümmern.

Nach draußen gerufen worden sei er zuvor von einem Freund. «Am Anfang war es komisch. Aber sie machte nicht den Eindruck, dass sie nicht wusste, was sie macht», sagte der 25-Jährige über die junge Frau. Er sei betrunken gewesen und habe unter Drogeneinfluss gestanden. Zu anderen Männern könne er keine Aussage machen.

Der Deutsche ohne Migrationshintergrund ist in dem Strafprozess der bislang einzige Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen äußert. Die anderen haben angekündigt, zu den Vorwürfen schweigen zu wollen.

Angeklagt sind elf Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres eine 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben.

Beim Vorwurf der Vergewaltigung gehe es juristisch nicht nur um die Frage, ob Gewalt ausgeübt wurde, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Der Tatbestand der Vergewaltigung sei auch dann erfüllt, wenn das Opfer wehrlos sei und Täter diese Wehrlosigkeit ausnutzten.

Staatsanwalt Rainer Schmid sagte, die Tat habe zweieinhalb Stunden gedauert. Die Männer seien nacheinander aus der Disco gegangen, um sich an der 18-Jährigen zu vergehen. Sie sitzen in Untersuchungshaft.

Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten erklärte, sein Mandant habe mit der Frau sexuellen Kontakt «auf deren ausdrückliches Verlangen und mit ihrem Einverständnis» gehabt. Er habe niemanden zu Straftaten angestiftet. Der 22 Jahre alte Mann aus Syrien soll laut Anklage die 18-Jährige vergewaltigt und danach andere Männer zum Vergewaltigen animiert haben. Er gilt Justizangaben zufolge als Intensivtäter.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Es sind Verhandlungstage bis Ende Dezember geplant. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es Gerichtsangaben zufolge noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

Pressemitteilungen des Gerichts zu dem Fall

Pressemitteilung der Polizei zu dem Fall

Pressemitteilung zur ersten Anklage

Pressemitteilung zur zweiten Anklage

Pressemitteilung zur dritten Anklage