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Harbarth: Politischer Sinn der Hartz-Sanktionen nicht Thema

«Hartz IV» Schriftzug
Unter einer Lupe ist der Schriftzug «Hartz IV» vor den Farben der deutschen Flagge zu sehen. Foto: Jens Büttner/Archiv
Karlsruhe (dpa) - Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, dämpft überzogene Erwartungen an das Verfahren zur Rechtmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien, sagte der neue Vorsitzende des Ersten Senats zu Beginn der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe. Erst recht gehe es nicht um die politische Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen.
Karlsruhe.

Harbarth sagte, sein Senat beginne verfassungsrechtlich nicht bei Null. Es stelle sich aber erstmals die Frage, «was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf». Dem Senat sei bewusst, dass die Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig sei und grundlegende Bedürfnisse betreffe. «Das nehmen wir ernst.»

Die Jobcenter können Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, empfindlich die Leistungen kürzen. (Az. 1 BvL 7/16)

Ankündigung der Verhandlung

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Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen zur Sanktionspraxis

BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen, 09.02.2010

BVerfG-Urteil zu Leistungen für Asylbewerber, 18.07.2012

BVerfG-Beschluss zu Hartz-IV-Leistungen, 23.07.2014

Infos des Ministeriums zu Hartz IV

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