Der Bundesrat machte dort den Weg für eine Zulassung sogenannter E-Scooter mit maximal 20 Kilometern pro Stunde (km/h) frei. «Damit besteht jetzt Klarheit, wo und wie die E-Scooter gefahren werden dürfen», sagte Hermann. Die Länderkammer änderte am Freitag noch wichtige Sicherheitsregeln: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind. Gehwege bleiben für die neuen Gefährte zum Schutz von Fußgängern tabu.
Hermann findet E-Scooter gut für kurze Strecken in der Stadt
Berlin.