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Hundeattacke in Leimen: Gentest soll Rasse bestätigen

Kampfhund American Staffordshire
Ein American Staffordshire Terrier mit Maulkorb wird auf einer Demonstration von Hundehaltern an der Leine gehalten. Foto: Uwe Zucchi/Archivbild
Die Klassifizierung von Hunden birgt so ihre Tücken, wie die Leimener Hundeattacke zeigt. Für die Polizei ist der Fall klar: Jeder Hundehalter sollte wissen, zu welcher Rasse sein Tier gehört.
Leimen.

Leimen (dpa/lsw) - Nach der Attacke zweier Hunde auf einen 15-Jährigen in Leimen ist aus Sicht des Ordnungsamtes noch nicht vollständig geklärt, ob es sich bei den Tieren um sogenannte Kampfhunde handelt. Gewissheit werde erst ein Gentest bringen, sagte Stefan Hauswirth vom Ordnungsamt der Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis am Freitag. Die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Hunde waren als American Bulldog gemeldet, die im Südwesten nicht als Kampfhunde gelten.

Beamte der Polizeihundestaffel, die nach Beschwerden eines Nachbarn des Hundehalters vor Ort waren, äußerten daran Zweifel, weil die Tiere eher der Rasse American Stafford Mix zuzuordnen und damit Kampfhunde seien. Die Polizei wies darauf hin, dass diese Beamten große Erfahrung bei der Bestimmung von Hunderassen hätten und auch den Wesenstest für Kampfhunde vornähmen. Zuvor hatte die «Rhein-Neckar-Zeitung» darüber berichtet.

Der Bericht über die Erkenntnisse der Polizei ging am 3. Juni beim Ordnungsamt ein, wie Hauswirth sagte. Daraufhin wurde der Halter einbestellt; er kam am Donnerstag vergangener Woche in die Behörde. Dort sei er über die Vorschriften für Besitzer von Kampfhunden informiert sowie mit Papieren für eine Wesensprüfung ausgestattet worden. Die Vorgaben befolgte er nicht: Am Pfingstmontag ließ er seinen minderjährigen Bruder mit den zwei Hunden ohne Maulkorb und Leine Gassi gehen - mit schlimmen Folgen für den Teenager. Er war auf seinem Fahrrad auf freiem Feld angefallen und schwer verletzt worden. Er liegt noch in einer Spezialklinik. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Brüder.

Hauswirth sagte, die Zuordnung der Tiere zu Rassen sei oft problematisch: «Es ist gang und gäbe, dass Hundehalter nicht wissen, was sie da haben.» Gerade wenn sie die Tiere als Welpen bekämen, sei häufig unklar, um welche Rasse es sich handele. Manche deklarierten ihre Tiere aber auch bewusst nicht als Kampfhunde, um die schärferen Vorschriften für die Tiere zu umgehen. Ein Polizeisprecher sagte, zu einem verantwortungsbewussten Halten der Tiere gehöre die genaue Kenntnis ihrer Rasse.

Wenn die beiden aggressiven Hunde doch American Bulldogs seien, erläuterte Hauswirth, fielen sie unter die Leimener Polizeiverordnung. Die sehe den Leinenzwang in bebautem Gebiet vor, aber nicht auf Feldern. Dort können die Halter sie frei laufen lassen, wenn sicher gestellt sei, dass sie auf die Tiere einwirken können. Erweise sich ein normaler Hund als gefährlich, sei er so zu behandeln wie ein Kampfhund. Aus Sicht der Polizei hätte der Besitzer der beiden Hunde wissen müssen, wie schwierig auf seine Tiere einzuwirken ist. In Leimen sind zwei Dutzend Kampfhunde gemeldet.