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Jäger erschießt versehentlich seine 19-Jährige Tochter

Rettungswagen im Einsatz
Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht im Einsatz. Foto: Nicolar Armer/Archiv
Alles deutet auf ein tragisches Unglück in der Wohnung eines Jägers hin. Der 56-Jährige will zur Jagd aufbrechen. Ein unbeabsichtigter Schuss tötet seine Tochter. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.
Ettlingen.

Ettlingen (dpa/lsw) - Ein Jäger hat in Nordbaden seine 19 Jahre alte Tochter versehentlich in seiner Wohnung erschossen. Das Unglück habe sich am Donnerstagabend bei Jagdvorbereitungen in Ettlingen (Kreis Karlsruhe) ereignet, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag mit. Der 56 Jahre alte Mann habe gerade die Wohnung verlassen wollen, als sich aus ungeklärter Ursache ein Schuss aus einem Gewehr löste und die junge Frau traf. Sie sei noch schwer verletzt ins Krankenhaus gekommen, dort aber wenig später gestorben.

Der 56-Jährige habe die Waffe legal besessen. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Einzelheiten erwähnte eine Sprecherin der Karlsruher Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst nicht. Außerdem müsse die Privatsphäre der Beteiligten geschützt werden.

Warum der Jäger die Waffe, eine Bockbüchsflinte, in geladenem Zustand in der Wohnung hatte, werde untersucht. Nach dem Waffengesetz ist das verboten. Waffen und Munition müssen getrennt voneinander im Waffenschrank aufbewahrt werden. Eine Bockbüchsflinte verfügt in der Regel über zwei Läufe. Mit einem wird ein Projektil verschossen, mit dem anderen Schrot. So ist mit einer Waffe die Jagd zum Beispiel auf Wildschweine (Kugel) und Kaninchen (Schrot) möglich.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg reagierte entsetzt auf das Unglück. «Wir sind schockiert und tief betroffen», teilte Landesjägermeister Jörg Friedmann mit. «Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen, denen wir unser tief empfundenes Mitgefühl ausdrücken.»

Jeder Unfall mit einer Schusswaffe sei einer zu viel, sagte die Pressesprecherin des Landesjagdverbands, Verena Menauer. Offenbar seien Regeln der sicheren Waffenhandhabung missachtet worden. Grundsätzlich dürften Schusswaffen erst bei der Jagd oder auf dem Schießstand geladen werden. Schusswaffen müssten ungeladen aufbewahrt und transportiert werden.

Die Zahl der Jagdunfälle durch Schusswaffen schwanke von Jahr zu Jahr. Nach Zahlen des Deutschen Jagdverbands sind direkt bei der Jagd 2017 zwei Menschen getötet und zwei verletzt worden - bei fast 384 000 Jagdscheininhabern. 2016 habe es keine Toten und neun Verletzte gegeben, 2015 zwei Tote und 16 Verletzte. Insgesamt sei das Risiko geringer als etwa beim Bergwandern.

Im Jahr 2016 hatte es im Hohenlohekreis einen ganz ähnlichen Fall gegeben. Am Neujahrsabend hatte ein 52 Jahre alter Jäger zu Hause versehentlich seine 16-Jährige Tochter beim Hantieren mit einer Schrotflinte erschossen. Damals hatte ein Sprecher des Deutschen Jagdverbands gesagt, dass es einen vergleichbaren Fall seit mindestens zehn Jahren nicht mehr gegeben habe.

2015 hatte in Brandenburg ein Jäger versehentlich auf zwei Menschen in einem Maisfeld geschossen. Ein 31 Jahre alter Mann starb, seine 23-Jährige Freundin wurde verletzt.

Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Waffengesetz

Landesjagdverband Baden-Württemberg