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Juristischer Flickenteppich zu Corona-Protesten

Justitia
Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild
Könnte die Debatte um die jüngste Stuttgarter Demonstration in der Corona-Pandemie etwas ins Rollen bringen? Die Stadt verbietet nach der Schelte weitere Proteste, Rastatt ebenfalls. In Heilbronn dürfen sich die Gegner der Corona-Politik dagegen versammeln.
Rastatt.

Heilbronn/Stuttgart (dpa/lsw) - Gleich der erste Schlag ist ein Volltreffer. «Willkommen beim Stuttgarter Kein-Maskenball», ätzt Moderator Christian Ehring in der jüngsten Ausgabe des Satiremagazins «Extra 3» in die Kamera. Und er setzt nach dem jüngsten Stuttgarter Massenprotest gegen die Corona-Auflagen gleich noch einen drauf: «Wir lernen: Man darf in Deutschland gegen das Gesetz verstoßen, wenn nur genügend Menschen mitmachen.»

Wer den Schaden hat, braucht auch in Corona-Zeiten für den Spott nicht zu sorgen. Das gilt derzeit vor allem für die Stadt Stuttgart, die sich nicht zu einem Verbot des Proteste am Karsamstag durchringen konnte, auch wenn sie nun frühzeitig angekündigt hat, die beiden kommenden Demonstrationen (17. April) zu untersagen. Auch in Rastatt sind die Gegner der Corona-Politik an diesem Wochenende nicht erwünscht. Die Verwaltung berief sich auf die Infektionsgefahr - und erhielt am Abend die Rückendeckung der Verwaltungsrichter.

Einheitlich gehen die Gerichte aber weiterhin nicht vor, im Gegenteil: Denn die Stadt Heilbronn konnte ein Verbot vor Gericht nicht durchsetzen. Im Gegensatz zum Protest in Rastatt können sich die «Querdenker» dort wie geplant am Samstag (14.00) treffen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart kippte das von der Stadt ausgesprochene Verbot am Freitagabend und wies die Argumentation der Stadt zurück. Heilbronns Oberbürgermeister Harry Mergel bedauerte dies, kündigte aber auch an, nicht weiter gegen die Entscheidung vorzugehen.

Die Stadt habe das Verbot mit Verstößen bei einer «Querdenker»-Veranstaltung im Februar begründet, sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Es seien damals aber gar keine Auflagen gemacht worden, gegen die die Demonstranten hätten verstoßen können. Außerdem sei das Verhalten des Veranstalters in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung kein ausreichender Grund für ein Verbot. Zur Demo unter dem Motto «Wir stellen uns Faschismus, Extremismus und Hetze in die Quere. Lasst unsere Kinder atmen» erwartet «Querdenken - 713» 300 Teilnehmer.

Bei ihren Entscheidungen für Verbote hatten die Verantwortlichen in den Rathäusern ganz bestimmt die Bilder vom Osterwochenende in Stuttgart vor Augen: Tausende Menschen dicht an dicht, ohne Maske - mitten in der Corona-Pandemie. Daraufhin war ein Streit darüber entbrannt, ob solche Veranstaltungen verboten werden können. Am kommenden Montag müssen Innenminister Thomas Strobl (CDU), Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) den Landtagsabgeordneten im Innenausschuss Rede und Antwort stehen. Auch der juristische Flickenteppich der Entscheidungen dürfte dann eine Rolle spielen.

Strobl äußerte Verständnis für Verbote. Sie seien in der aktuellen Lage «absolut nachvollziehbar», sagte er. Das gelte vor allem dann, wenn die Absichten der Veranstalter klar seien und es ihnen darum gehe, Auflagen, Hygienebestimmungen und den Infektionsschutz zu missachten und damit Gesundheit und Leben zu gefährden.

Der innenpolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Uli Sckerl, warf einem Teil der Gegner vor, systematisch Auflagen zum Infektionsschutz zu unterlaufen. «Ist das im Vorfeld absehbar, dann sollte die Versammlung verboten werden», sagte Sckerl. Das sei auch die klare Ansage, dass sich der Staat «nicht auf der Nase herumtanzen» lasse.

Auch in Öhringen (Hohenlohekreis) ist eine kleine Demonstration am Sonntag (16.00 Uhr) genehmigt. Es handele sich aber um einen stabilen Kreis von 25 bis 30 Protestlern, der sich regelmäßig auf einem Parkplatz am Stadtrand trifft, Abstände einhält und Masken trägt, sagte ein Stadtsprecher.

In Rastatt setzte sich die Stadt dagegen nach einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts durch. Von der als «Großdemo» mit rund 1000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung gehe eine erhebliche infektiologische Gefahr aus, begründete das Rastatter Landratsamt das Verbot. Der Untertitel der Demonstration «Zeig dein Gesicht für die Grundrechte» impliziere, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln wollten. Das Gesundheitsamt habe das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit gegen den Infektionsschutz abgewogen, teilte die Behörde mit.

Die Stadt Stuttgart hatte bereits am Donnerstagabend entschieden, die beiden für den 17. April angemeldeten Proteste von Corona-Gegnern zu untersagen. Die Veranstalter sollen demnächst entsprechende Bescheide erhalten. Sie hätten sich als unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts erwiesen, sagte Oberbürgermeister Nopper zum Beschluss, der sicherlich auch als Lehre aus vergangenen Entscheidungen zu verstehen ist.

So waren am Karsamstag nach offiziellen Schätzungen bis zu 15 000 Menschen zusammengekommen. Nopper hatte daraufhin die Erlaubnis für die Demonstration wiederholt verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte. Das Landessozialministerium hatte hingegen schon vorab auf ein Verbot gedrungen. Aus Sicht der Behörde und von Rechtsexperten hätte die Veranstaltung in der Pandemie untersagt werden können.

Die Demo am Samstag hatten Vertreter der «Querdenken»-Bewegung angemeldet. Sie kritisieren die Politik zum Eindämmen der Corona-Pandemie und bewerten die Maßnahmen als Einschränkung der Grundrechte.

© dpa-infocom, dpa:210409-99-145597/3

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