Bisher galt die Regelung in 68 Kommunen. Das Landgericht Stuttgart hatte sie allerdings wegen eines Formfehlers beim Erlass im Jahr 2015 für unwirksam erklärt. In der neuen sogenannten Gebietskulisse, in der die Mietpreisbremse dann gilt, lebt laut Ministerium ein gutes Drittel der Bevölkerung.
Ebenfalls in den 89 Kommunen sollen künftig neue Verordnungen für die sogenannte Kappungsgrenze und für die verlängerte Kündigungssperrfrist gelten. Die Kappungsgrenzenverordnung beschränkt die Anhebung von Bestandsmieten auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren - üblicherweise sind es 20. Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen darf Mietern statt nach den üblichen drei Jahren erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
Das Kabinett beschloss zudem eine Novellierung des Wohnraumförderungsgesetzes. Damit sollen unter anderem die Ausweisung von Sozialwohnungen und die Schaffung von Mitarbeiterwohnungen erleichtert werden. Das Gesetz muss aber noch dem Landtag vorgelegt werden.