Bislang gab es in Baden-Württemberg einen «Einheitsförster». Er war beim Landratsamt angestellt und arbeitete für das Land. Der «Einheitsförster» kümmerte sich um den Staats-, Privat- und Kommunalwald. Der Landesbetrieb ForstBW vermarktete bislang Holz aus dem Staatswald - sowie gegen Gebühr auch aus kommunalem und privatem Waldbesitz - mit Ausnahme von so genanntem Nadelstammholz.
Der Landesbetrieb ForstBW geht in einer Anstalt des öffentlichen Rechtes auf, die neu gegründet wird. Die Anstalt kümmert sich nur noch um den Staatswald. Das Land zieht sich aus der Holzvermarktung der Kommunal- und Privatwälder komplett zurück. Um die Kommunal- und Privatwälder kümmern sich - wenn gewünscht - Förster, die weiter bei den Landkreisen angestellt sind. Waldbesitzer können mit der Betreuung aber auch andere Anbieter auf dem freien Markt beauftragen.
Nach Angaben von Agrarminister Peter Hauk (CDU) sollen die hohen Standards in der Waldbewirtschaftung trotz der Umorganisation gehalten werden. Jeder Waldbesitzer bekomme ein Angebot zur Beratung und Betreuung seines Waldes. Dies müsse er aber nicht annehmen.
Nach Angaben der Forstkammer Baden-Württemberg sind die 240 000 Waldeigentümer ländliche Gemeinden, Großstädte, Waldbauern und große private Familienbetriebe. Ihnen gehören drei Viertel des Waldes - das sind mehr als eine Million Hektar. Das andere Viertel ist in staatlicher Hand. Das neue Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten.