Die Richter bemängeln, die Entscheidung lasse «eine Auseinandersetzung mit dem möglicherweise bereits erfolgten Zusammenbruch der wirtschaftlichen Grundlage für arbeitsfähige Rückkehrer ohne realisierbare Anbindung an Familie oder andere Netzwerke (...) nicht ansatzweise erkennen». Es liege nahe, dass der Mann für ein geordnetes Leben auf Unterstützung durch Angehörige angewiesen sei. Es sei aber weder geklärt worden, ob er diese bekommen könne, noch ob eine gefahrlose Ankunft möglich sei. Die Richter halten eine Verfassungsklage daher nicht für aussichtslos. Bis zur Entscheidung darüber ist die Abschiebung untersagt.
Der letzte Abschiebeflug nach Afghanistan war am 10. Februar in Kabul eingetroffen. Es war die 36. Sammelabschiebung seit dem ersten Flug Ende 2016. Damit haben Bund und Länder bisher 989 Männer abgeschoben.
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