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Kinder beschädigen Auto: Stadt muss zahlen

Richterhammer
Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Stadt Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) muss für Lackschäden an einem Auto aufkommen, weil drei Kinder in einem städtischen Kindergarten beim Spielen Sand auf den geparkten Wagen einer Frau geschippt haben. Mit seiner Entscheidung gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Berufung der Wagenbesitzerin Recht, die ihr Auto im Januar 2019 unter der Terrassenbrüstung des Kindergartens in Weinstadt geparkt hatte.
Stuttgart.

Die Kinder im Alter von damals drei, vier und fünf Jahren waren von den Erzieherinnen auf der Terrasse aus den Augen gelassen worden und hatten sich das lackierte Ziel für ihr Schaufelspiel ausgesucht. Das OLG rügte vor allem die Platzierung des Sandkastens direkt hinter der Brüstung und verurteilte die Stadt als Trägerin zu einem deutlich höheren Schadenersatz im Vergleich zur ersten Instanz. Wurden der Klägerin vom Landgericht bereits 963 Euro zugesprochen, erhöhte der für Amtshaftungsansprüche zuständige 4. Zivilsenat den Wert auf rund 2400 Euro.