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Kirche und CDU entfachen Debatte um Tanzverbot an Karfreitag

Frank Otfried July
Frank Otfried July, Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Es gibt Vorschriften, die aus der Zeit zu fallen scheinen: Für manche gehört dazu das Tanzverbot an stillen Feiertagen wie dem Karfreitag. Die Kirche und die CDU wollen daran festhalten.
Stuttgart.

Stuttgart/Freiburg (dpa/lsw) - Der Landesbischof der evangelischen Landeskirche in Württemberg, Frank Otfried July, hat am Karfreitag die Bedeutung des Tanzverbots betont. Der Karfreitag sei ein öffentlicher und zugleich stiller Tag, es sein ein Tag, den manche Menschen gerne verdrängten, vergessen machen oder gar wegtanzen wollten, sagte July in seiner Predigt in der Stuttgarter Stiftskirche laut einem vorab verbreiteten Text. Ihm pflichtete Baden-Württembergs Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl bei.

Der CDU-Politiker sprach sich gegen eine weitere Lockerung des Tanzverbots an Karfreitag aus. «Wir gedenken heute, am Karfreitag, der Kreuzigung Jesu. Für uns Christen ist das ein besonderer, ein stiller Feiertag und ein Tag der Andacht und Besinnung. Es gibt leider wieder vielerorts Bestrebungen von Grünen und der SPD, den Schutz des Karfreitags aufzuweichen.»

Der Schutz der Feiertage sei in der letzten Legislatur von Grün-Rot gelockert worden, bemerkte Strobl, der mit den Grünen koaliert. «Wir stehen weiteren Aufweichungstendenzen hart und entschieden entgegen - mit uns ist das nicht zu machen. Wir werden nicht zulassen, dass der Karfreitag zu einem Tag wie jeder andere wird.» Gerade in der immer schnelllebigeren Welt tue es allen gut, wenn man ganz bewusst einen Tag lang innehalten könne. «Das Tanzverbot am Karfreitag ist nach wie vor zeitgemäß», betonte Strobl.

Im bundesweiten Vergleich war das Feiertagsgesetz im Südwesten lange besonders streng. Ende des Jahres 2015 wurden die Regeln aber etwas gelockert. An mehreren Feiertagen gilt das Verbot aber noch immer. Wer die freien Tage vor dem Osterfest in Baden-Württemberg mit lustigen Filmen im Kino oder tanzend verbringt, verstößt gegen das Gesetz. Wenn Christen der Kreuzigung Jesu gedenken, herrscht eine gesetzlich vorgeschriebene Feiertagsstille. Zwischen Gründonnerstag 18.00 Uhr und Karsamstag 20.00 Uhr darf nicht öffentlich getanzt werden. Neben Tanzveranstaltungen ist auch das Vorführen bestimmter Kinofilme verboten.

Ungeachtet dieser Kritik aus Kirchenkreisen genehmigte das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt es am vergangenen Dienstag, dass die Filmsatire «Das Leben des Brian» am Karfreitag gezeigt werden darf. Allerdings verband das Gericht die Entscheidung mit Auflagen (Az.: 4 K 2359/19): Der Veranstalter - die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) - muss dafür sorgen, dass bei der Vorführung im Stuttgarter Weissenburg-Zentrum die Türen und Fenster geschlossen bleiben. In dem Film «Das Leben des Brian» der britischen Komikergruppe Monty Python von 1979 wird Jesus verballhornt. Unter anderem in einer weltbekannten Szene, in der Brian als Jesus-Stellvertreter wider Willen am Kreuz fröhlich singt und pfeift: «Always Look on the Bright Side of Life».

Mit einer Tanzdemo wollte zudem ein Bündnis aus mehreren Parteien am Karfreitag in Stuttgart für die Trennung von Staat und Kirche demonstrieren. «Wir wollen den Protest laut und öffentlich machen, um auf Missstände hinzuweisen», sagte der stellvertretende Vorsitzende der Stuttgarter Piratenpartei Michael Knödler. Die Demo richte sich vor allem gegen die Privilegien der Kirchen, etwa im Bereich Arbeitsrecht und in der Finanzierung.

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