Zwei inzwischen erwachsene, ehemalige Mitglieder der Bubenjungschar hatten den Angaben zufolge den Vertretern der Kirchengemeinde von Missbrauchsvorfällen vor etwa zehn Jahren berichtet. «Ihr damaliger Betreuer habe sie während der regelmäßig stattfindenden Gruppenstunde in sexuell bestimmter Weise berührt», hieß es. Die Verantwortlichen schalteten Anfang November die Kriminalpolizei ein. Diese habe schon mehrere Geschädigte ermittelt, die inzwischen alle erwachsen sind.
Wer sexuelle Handlungen an Kindern unter vierzehn Jahren vornimmt, kann laut Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verurteilt werden. Es gebe im aktuellen Fall keine Hinweise auf schweren sexuellen Missbrauch, teilten die Behörden mit. Das wäre dem StGB zufolge zum Beispiel der Fall, wenn ein Erwachsener mit einem Kind «Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind».