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Kitagebühren werden erstattet - Land übernimmt 80 Prozent

Kitagebühren werden erstattet - Land übernimmt 80 Prozent
Gummistiefel stehen in einer Kita. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/Archiv
Frohe Botschaft für Eltern: Wie beim Lockdown im Frühjahr sollen sie Kita-Beiträge zurückerstattet bekommen. Ob das auch wieder für Schülertickets gilt?
Stuttgart.

Stuttgart (dpa) - Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kitas die Gebühren zurückerstatten. Das Land werde 80 Prozent der Kosten tragen, die Kommunen sollen 20 Prozent übernehmen. Das bestätigten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung geschickt haben, haben demnach keinen Anspruch auf eine Erstattung. Kitagebühren sind eigentlich Sache der Kommunen.

Der Lockdown gilt seit dem 16. Dezember, also fast sechs Wochen. Das Land will aller Voraussicht nach Kitas und Grundschulen am kommenden Montag wieder öffnen. Bereits nach dem Frühjahrs-Lockdown hatten Land und Kommunen Elternbeiträge zurückerstattet. Die genauen Kosten waren zunächst unklar. Die Beiträge variieren von Kommune zu Kommune. Eltern müssten die Erstattung beim Träger der Kitas, Kindergärten oder Krippen beantragen, erklärte der Städtetag.

Kretschmann sagte den «Stuttgarter Nachrichten» (Mittwoch): «Die Eltern sind durch die erneuten Schließungen im Januar wirklich stark belastet.» Der Städtetag hatte jüngst die Landesregierung aufgefordert, sich an den Kosten zu beteiligen. «Daher wollen wir die Kosten für die Gebührenerstattung für die Zeit vom 11. Januar bis zur Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen zu 80 Prozent durch das Land übernehmen», sagte der Grünen-Politiker dem Blatt. Zu den Kosten könne er vor den Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden noch nichts sagen. Derzeit gehe man von einem niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen-Betrag aus.

Die Erstattung gilt auch für Kindertageseinrichtungen von kirchlichen oder anderen privaten Trägern. Allerdings werden hier die kommunalen Tarife zugrundegelegt.

Kultusministerin Eisenmann begrüßte die Entscheidung und forderte weitere Hilfen: «Darüber hinaus sollten den betroffenen Eltern auch die Kosten für die Schülerbeförderung für den Zeitraum der geschlossenen Schulen erstattet werden», teilte die CDU-Spitzenkandidatin mit. Das war bereits im Frühjahrs-Lockdown der Fall gewesen. Eisenmann und CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart verlangten, man müsse auch noch über die Rückerstattung von Gebühren für die Betreuung von Grundschulkindern reden.

SPD-Partei- und Fraktionschef Andreas Stoch kritisierte, dass das Land den Kommunen nicht die gesamte Erstattung abnimmt. «Unsere Städte und Gemeinden bleiben ohnehin schon auf einem gewaltigen Berg an Kosten sitzen - auch beim Betrieb der Kitas, der gerade mal zu einem Fünftel aus den Elternbeiträgen finanziert wird.»

© dpa-infocom, dpa:210126-99-177315/4