Eine Sprecherin der Stadt sagte, man wisse von den Plänen des Landes. Es sei zunächst die Aufgabe des Landes, die Stadt über das Vorhaben zu unterrichten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die angedachten Ausnahmen zu schaffen. Die Sprecherin verwies darauf, dass es im Gemeinderat den Wunsch gab, alle Park-and-Ride-Anlagen auszunehmen. Dies hatte aber im Luftreinhalteplan, für den das Land zuständig ist keinen Niederschlag gefunden.
Seit Jahresbeginn dürfen Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter nicht mehr in die Umweltzone fahren. Anwohner haben bis 1. April eine Übergangsfrist. Lieferverkehr, Polizei und Feuerwehr sind im Allgemeinen von dem Verbot ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall sind etwa für soziale und pflegerische Hilfsdienste oder Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken vorgesehen.