Der Verfassungsschutz stuft die AfD als Ganzes nun als Prüffall ein. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag erfuhr, erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem den rechtsnationalen «Flügel» der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation Junge Alternative sogar zum Verdachtsfall. Darüber hatte zuvor der «Tagesspiegel» berichtet.
Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies - wenn auch nur sehr eingeschränkt - möglich.