Die Schuldenbremse in der Landesverfassung schließt schon jetzt neue Kredite nicht grundsätzlich aus. Im Fall einer Naturkatastrophe oder bei einer außergewöhnlichen Notsituation kann das Land neue Schulden aufnehmen. Die Schuldenbremse erlaubt außerdem, auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren. Für ihren Nachtragshaushalt greift die grün-schwarze Koalition wegen der Corona-Krise auf beide Optionen zurück.
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