1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Kretschmann über Corona-Beschlüsse: «Haben Alarmstufe Rot»

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Kneipen zu, Museen zu, Fitnessstudios auch. Was an das vergangene Frühjahr erinnert, wird in ähnlicher Weise auch in den kommenden Wochen das öffentliche Leben einschränken. Die Regierung verteidigt die Corona-Beschlüsse. Das sorgt für Aufruhr im Landtag.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach den Entscheidungen über weitere Corona-Auflagen hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die jüngsten Einschränkungen verteidigt und Betroffenen die Unterstützung von Bund und Land zugesagt. «Dieser Schritt ist nötig, weil unser Land auf eine nationale Gesundheitsnotlage zusteuert», sagte der Regierungschef am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags in Stuttgart. «Wir haben Alarmstufe Dunkelrot», warnte er. «Die zweite Welle trifft uns mit voller Wucht.»

Die Regierung musste sich aber auch gegen deutliche Kritik der Opposition wehren, die die ihrer Ansicht nach unzureichende Einbindung des Parlaments beklagte. Die AfD kritisierte, das Parlament werde zum Statisten degradiert. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke warf der Regierung zudem vor, keine langfristige Strategie zu haben. «Was machen Sie, wenn diese Maßnahmen bis Ende November nicht fruchten? Sie haben dafür keinerlei Plan», sagte er.

Angesichts der bundesweit anschwellenden Corona-Infektionswelle hatten die Ministerpräsidenten der Länder am vergangenen Mittwoch gemeinsam mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Neben Restaurants und Kneipen müssen unter anderem auch Theater und Kinos, Fitnessstudios und Museen für einen Monat schließen. Die Auflagen sollen ab kommenden Montag bis Ende November gelten.

«Uns ist bewusst, dass die von uns beschlossenen Maßnahmen viele Unternehmen, Einrichtungen und Solo-Selbstständige treffen und verunsichern», sagte Kretschmann. Er versicherte den Betroffenen zudem die Unterstützung des Landes. «Wir haben Sie nicht vergessen», sagte der Regierungschef. Der Bund werde schnell und unbürokratisch eine Nothilfe an die betroffenen Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen auszahlen. «Niemand muss aufgrund der Maßnahmen um seine wirtschaftliche Existenz fürchten», sagte der Ministerpräsident. Die Entschädigung sei «großzügig».

Grüne und CDU warnten eindringlich davor, das Corona-Risiko zu unterschätzen und riefen dazu auf, auf Kontakte so weit wie möglich zu verzichten. «Die Gefahr ist real», sagte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart. «Sie lässt sich nicht verleugnen. Sie betrifft reale Menschen und ihre Gesundheit. Und sie wird leider auch nicht kleiner, nur weil sie länger anhält.»

SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch warnte daher vor ausgelassenen Partys am Wochenende kurz vor den anstehenden neuen Corona-Beschränkungen. Die Menschen müssten jetzt ihr Verhalten ändern. «Wer meint, er müsse vor dem Lockdown am Montag eine Abschiedsparty feiern und nochmal auf die Piste gehen, hat leider überhaupt nichts verstanden. Lassen Sie das sein», forderte Stoch.

Gemeinsam kündigten Grüne und CDU an, die Einschränkungen zu unterstützen. Die notwendigen Maßnahmen müssten «zeitnah und sorgfältig» erlassen» werden. Auch müssten die vorgesehenen Finanzhilfen unverzüglich umgesetzt werden. Ziel der Einschränkungen sei es, die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen, damit Kontaktketten besser nachverfolgt werden können.

Dagegen forderte die FDP die Landesregierung in einem weiteren Antrag auf, die jüngsten Beschlüsse zunächst nicht umzusetzen. Die Bund-Länder-Runde habe weder eine verfassungsrechtliche Stellung noch eine unmittelbar demokratische Legitimation. Eine unmittelbare Legitimation komme in den Ländern und im Bund nur den Parlamenten zu, heißt es in dem Antrag der Liberalen, über den im Plenum ebenfalls abgestimmt werden sollte.

In seiner von Zwischenrufen begleiteten Rede bestätigte Kretschmann die bislang bekannten Einschränkungen. Demnach werden Restaurants und Kneipen auch im Südwesten von Montag an wieder schließen, genauso wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- und Fitnessstudios, Theater, Museen oder Kinos. In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch maximal zehn Menschen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand gemeinsam aufhalten dürfen. Diese begrenzte Personenzahl gelte auch in den eigenen vier Wänden. Veranstaltungen werden gestrichen und Zuschauer in der Bundesliga wieder verboten.

Kontakte zwischen Angehörigen und Bewohnern in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen sollen weiter möglich sein. «Wir führen deshalb dort mit Hochdruck Schnelltests ein, damit Angehörige weiterhin zu Besuch kommen können.»

Offen bleiben sollen auch Schulen, Kindergärten, der Groß- und Einzelhandel und Friseurläden. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Die kommunalen Spitzenverbände stützen diesen Kurs. Der Präsident des Landkreistags, Joachim Walter, erklärte: «In dieser ernsten Lage stehen Bund, Land und Kommunen eng zusammen.» Ähnlich äußerte sich auch der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle. Der Chef des Städtetags, Peter Kurz, sagte, es sei dringend notwendig, diese Maßnahmen zum Erfolg zu führen und nach zwei Wochen zu überprüfen.

Unterdessen haben Gerichte mehrere Anträge von Gastwirten gegen Sperrstunden und ein Alkoholverbot zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Freitag mehrere Beschwerden gegen die Sperrstunde ab 23 Uhr in der Landeshauptstadt ab. Die Begründung: Die Maßnahme sei für das Ziel der Kontaktreduzierung in der Corona-Pandemie erforderlich. Nach Angaben der Stadt Stuttgart haben mehrere Gastronomen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt.

In Karlsruhe hat das Verwaltungsgericht Anträge von Gastwirten gegen eine Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot zurückgewiesen. Die Anträge richteten sich gegen eine Sperrzeit für Gaststätten ab 23 Uhr und ein Alkoholverkaufsverbot an mehreren Tagen der Woche von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zur Begründung hieß es, bereits die bloße Verkürzung der Öffnungszeiten von Gaststätten mindere die Zahl der Kontakte zwischen unbekannten Personen und damit das Ansteckungsrisiko. Daran ändere sich nichts dadurch, dass eine Ansteckungsgefahr nicht von der Uhrzeit abhänge, so das Gericht. Diese Überlegungen träfen auch auf das Alkoholverbot zu. Eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist möglich (3 K 4412/20, 4418/20).