Wie das Verkehrsministerium erklärte, können Fahrten mit Diesel-Autos der Euronorm 4 vom Verbot ausgenommen werden, wenn sie nur selten stattfinden, der familiären Betreuung von Kindern unter acht Jahren oder der Pflege von Familienangehörigen dienen. Zudem wird die Grenze angehoben, ab der der Kauf eines Ersatzautos als zumutbar erachtet wird. Beispiel: Bei einem Haushalt mit vier Personen liegt die Grenze künftig bei einem monatlichen Nettogehalt von 2640 Euro. Bislang waren es hier 2110 Euro. Anträge können nach Auskunft eines Sprechers auch auswärtige Bürger bei der Stadt Stuttgart stellen.
Wegen der Diesel-Fahrverbote in Stuttgart hat Kretschmanns grün-schwarze Regierung viel Kritik einstecken müssen. Immer samstags demonstrieren mehrere Hundert Menschen in der Stadt gegen die Verbote. Wird die Luft in Stuttgart nicht kurzfristig deutlich sauberer, drohen auch Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5.