Nicht enthalten sind darin weite Teile der umfangreichen Geldbußen für die Automobilkonzerne Daimler und Porsche sowie für Bosch. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im Sommer 2019 im Zuge des Dieselskandals gegen den Autobauer Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Zuvor waren schon andere Autohersteller mit Bußgeldern belangt worden - der Zulieferer Bosch mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro, Porsche musste 535 Millionen Euro zahlen.
Im vergangenen Jahr wurden in 86 Prozent der strafrechtlichen Verurteilungen Geldstrafen ausgesprochen. «Überschüsse erzielt der Staat durch diese Einnahmen, denen Kosten für Justiz und die Durchführung der Strafverfahren gegenüberstehen, nicht», sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). Es sei auch nicht das Ziel eines Strafverfahrens, Einnahmen für den Landeshaushalt zu erwirtschaften. «Die Geldstrafe dient einzig und allein dem Zweck, begangenes Unrecht zu sanktionieren und so auf die Betroffenen einzuwirken, dass sie sich künftig rechtstreu verhalten.» Eine «Strafverfolgung nach Kassenlage» gebe es nicht.