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Landessynode erlaubt Segnungsgottesdienste für Homosexuelle

«Ehe für alle»
«Ehe für alle» steht auf einer Hochzeitstorte. Foto: Britta Pedersen/Archiv
Die Württembergische Landeskirche erlaubt als eine der letzten Landeskirchen in Deutschland die Segnung homosexueller Paare. Doch die sehen sich mit der Einigung noch nicht am Ziel.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich künftig in öffentlichen Gottesdiensten in einzelnen evangelischen Kirchen in Württemberg segnen lassen. Die Landessynode als Kirchenparlament beschloss am Samstag ein entsprechendes Gesetz. Mit 65 Ja-Stimmen wurde die benötigte Zweidrittel-Mehrheit erreicht; es gab 23 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

Nach dem neuen Gesetz kann ein Viertel der Kirchengemeinden seine örtliche Gottesdienstordnung ändern. Sollten sich mehr Gemeinden dafür aussprechen, wäre eine landeskirchenweite Regelung nötig. Dazu müsste die Synode erneut beraten und abstimmen. Das Gesetz schließt auch Menschen des dritten Geschlechts ein, die also weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören.

Die Organisatoren des Stuttgarter Christopher-Street-Days nannten die Einigung einen «bloßen Formelkompromiss». Die Passagen in dem Gesetz seien zu uneindeutig. «Daher ist schon heute klar, dass das Kirchengesetz, welches zum 1.1. 2020 in Kraft treten wird, auch in Zukunft weiter für Wirbel und Diskussion sorgen wird - jetzt eben vor allem in den Kirchengemeinden vor Ort», sagte Christoph Michl, Geschäftsführer der IG CSD Stuttgart.

Vor der Abstimmung hatte der württembergische Landesbischof Frank Otfried July an die Synode appelliert, dem Gesetz zuzustimmen - «mit dem Blick auf die Einheit unserer Landeskirche und auch im Blick auf die Menschen, um die es geht». Er sagte, das neue Gesetz trage sowohl Befürwortern wie auch Gegnern ein Stück weit Rechnung.

2017 war der Vorstoß gescheitert, Segnungen überall in der Landeskirche als Amtshandlung einzuführen. Die erforderliche Mehrheit war um zwei Stimmen verfehlt worden.

Die Landeskirche Württemberg war - neben Schaumburg-Lippe - eine der letzten, die gleichgeschlechtlichen Paaren öffentliche Segnungen mit Kirchengeläut verwehrt hatte. Viele Landeskirchen erlauben auch Trauungen Homosexueller - zum Beispiel in Baden.

EKD zur Trauung und Segnung homosexueller Paare

Landessynode vom 21. bis 23. März in Stuttgart

Stellungnahme CSD