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Masern-Impfpflicht tritt in Kraft

Zettel mit der Aufschrift "Impfsprechstunde"
Ein Zettel mit der Aufschrift "Impfsprechstunde" weist den Weg. Foto: Bernd Wüstneck/zb/dpa/Archivbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Schulen müssen künftig überprüfen, ob alle Schüler gegen Masern geimpft sind. Als Grund nannte das Kultusministerium am Donnerstag in Stuttgart das neue Masernschutzgesetz, das zum 1. März bundesweit in Kraft tritt. «Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend.» Schüler und Lehrer, die bereits an der Schule sind, müssen den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen. Schüler, die neu aufgenommen werden, müssen die Impfung spätestens vor Beginn des ersten Unterrichtstags nachweisen. Bei neu eingestellten Lehrern überprüfen die Regierungspräsidien den Impfstatus. Schüler, die nicht geimpft sind, müssen laut Ministerium trotzdem von der Schule aufgenommen werden. Dann müsse aber das Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Den Eltern droht ein Bußgeld.
Stuttgart.

Sozialministerium zum Masernschutzgesetz

Bundesgesundheitsministerium zur Impfpflicht

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