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Maskenpflicht im Wahllokal: SPD sieht Gültigkeit gefährdet

Andreas Stoch
Andreas Stoch, Landesvorsitzender der SPD Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archiv
Die Landtagswahl findet im Ausnahmezustand statt. Auch die Arbeit in den Wahllokalen wird unter besonderen Bedingungen ablaufen. Die SPD erwartet deshalb rechtliche Probleme.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die SPD hält die Landtagswahl Mitte März aufgrund der Maskenpflicht in der Corona-Krise für juristisch anfechtbar. Denn Mitglieder von Wahlvorständen und Wahlausschüssen im Wahllokal dürften laut Gesetz eigentlich nicht verhüllt sein, sagte der baden-württembergische SPD-Partei- und Fraktionschef Andreas Stoch der Deutschen Presse-Agentur. Damit das nicht mit der Maskenpflicht kollidiere, brauche es eine gesetzliche Grundlage. «Es kann sonst sein, dass irgendjemand gegen die Wahl klagt und das ganze Kartenhaus in sich zusammenfällt - die Wahl also ungültig ist.» Er glaube nicht, dass das Innenministerium dieses Problem auf dem Schirm habe, sagte Stoch. Weder das Ressort von Thomas Strobl (CDU) noch der grüne Koalitionspartner sehen hier ein Problem.

Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer - also etwa Wahlvorsteher und Kreiswahlleiter - dürfen laut Landtagswahlgesetz bei der Ausübung ihres Amts ihr Gesicht nicht verhüllen. Das Innenministerium und die Landeswahlleiterin hatten zwar schriftlich darauf hingewiesen, dass sich das Verbot nicht auf Masken zum Schutz vor Corona beziehe. Das reiche aber nicht, sagte Stoch. «Das Vermummen birgt eine Rechtsunsicherheit, was die Gültigkeit der Wahl angeht.»

Stoch forderte zudem die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, um zur Not in extremen Hotspots die Urnenwahl per Verordnung zu verbieten und komplett auf die Briefwahl umsteigen zu können. Das sollte aber nur im extremen Ausnahmefall möglich sein. Insgesamt müssten aber die Hürden für die Briefwahl gesenkt werden angesichts der Corona-Pandemie, damit möglichst viele Menschen teilnehmen können. «Wir müssen eine Lex Corona im Gesetz vereinbaren», sagte Stoch - nur für diese Landtagswahl und nicht dauerhaft.

Auch die Grünen und die Kommunen hatten gefordert, die Hürden für die Briefwahl im März zu senken. Die Briefwahlunterlagen sollen demnach gleich mit der Wahlbenachrichtigung verschickt werden. Eigentlich müssen die Unterlagen extra beantragt werden. Aber vor allem die CDU-Fraktion bremste - unter anderem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Briefwahl sollte aus ihrer Sicht die Ausnahme bleiben. Andere Länder wie Rheinland-Pfalz träfen Vorsorge für ihre Landtagswahlen, Baden-Württemberg dagegen nicht, sagte Stoch.

Eine gesetzliche Regelung ist nach Auffassung des CDU-geführten Innenministeriums nicht erforderlich. Eine Corona-Schutzmaske falle nicht unter das Gesichtsverhüllungsverbot im Sinne des Landtagswahlrechts, teilte ein Sprecher mit. Das gesetzlich geregelte Verhüllungsverbot habe den Zweck, das «Vertrauen in die Tätigkeit und Integrität des Staates sowie dessen Verpflichtung zur weltanschaulich-religiösen Neutralität zu wahren». Durch eine Corona-Maske werde die «vertrauensvolle Kommunikation» mit Wählern nicht infrage gestellt. Auch Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz erklärte am Sonntag: «Auch wenn die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske tragen, ist eine Kommunikation weiterhin möglich. Diese Umstände sind kein Grund, die Wahl anzufechten.»

Landeswahlgesetz