Der Minister gab zudem bekannt, dass der Biberacher Schlachtbetrieb Teil des Schlachthof-Monitorings aus dem Jahr 2018 gewesen sei. Damals sei von neun Mängeln berichtet worden, von denen acht als erledigt gemeldet worden waren. Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Betäubungsgerät hätten noch als fehlerhaft gegolten. Er erwarte nun genauere Aufschlüsse durch das Filmmaterial der Verstöße. Tierrechtsaktivisten hatten die Missstände in dem Betrieb dokumentiert und öffentlich gemacht. Hauk forderte sie auf, umgehend das gesamte Filmmaterial den Behörden zur Verfügung zu stellen, da es diesen nicht vollständig vorliege. Das Regierungspräsidium Tübingen sei gebeten worden, die Staatsanwaltschaft um Amtshilfe bezüglich des Videomaterials zu bitten.
Der Minister wolle im Laufe der Woche das Gespräch mit den zuständigen Behörden im Land und der Schlachtbranche suchen, hieß es.
Zuvor waren Verstöße gegen den Tierschutz in dem Biberacher Schlachthof bekannt geworden. Das Kreisveterinäramt sprach in einer Mitteilung davon, dass in dem Betrieb die Tötung von Rindern durch fehlerhafte Bolzenschussgeräte in die Länge gezogen worden sei. Zudem seien in Videoaufnahmen nicht ausreichend betäubte Rinder zu sehen und Mitarbeiter hätten verbotenerweise Elektroviehtreiber eingesetzt. Deshalb war die Nutzung der Tötungsbucht für Rinder bereits untersagt worden. Der Betreiber des Schlachthofs war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.