1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Ministerium: Kein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas

Pressekonferenz
Andreas Stoch (r) und Andreas Reißig (beide SPD) bei der Pressekonferenz zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas. Foto: Fabian Sommer
In Baden-Württemberg müssen die Eltern zum Teil viel für die Betreuung ihrer Kinder zahlen. Die oppositionelle SPD will das ändern und strebt ein Volksbegehren an. Doch das steht jetzt vor dem Aus.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Das geplante Volksbegehren für gebührenfreie Kitas im Südwesten droht zu platzen. Das Innenministerium teilte am Montag in Stuttgart mit, dass der von der oppositionellen SPD gestellte Antrag für ein Volksbegehren nicht zulässig sei. Die Landesverfassung erlaube keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über den Landesetat - auch nicht über Abgabengesetze, hieß es zur Begründung. Die SPD will am Landesverfassungsgericht gegen diese Entscheidung vorgehen, wie Landeschef Andreas Stoch sagte.

Die SPD will eine kostenlose Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt durchsetzen. Ihr Gesetzentwurf sieht eine Beitragsfreiheit für bis zu 35 Betreuungsstunden pro Woche vor. Mitte Februar übergab die SPD 17.000 Unterschriften und reichte einen Antrag für ein Volksbegehren ein. Wäre der Antrag genehmigt worden, hätte die SPD weitere Unterschriften sammeln müssen. Nötig gewesen wären etwa 770.000 Stück. Am Ende hätte eine Volksabstimmung stehen können.

SPD-Landeschef Stoch warf dem Innenministerium vor, eine politisch motivierte Entscheidung getroffen zu haben. Die Menschen könnten so eine «juristische Spiegelfechterei» nicht nachvollziehen. «Aus meiner Sicht wäre es politisch klüger gewesen, wenn sich die Landesregierung hier den Bürgerwillen gestellt hätte.» Die Regierung habe offenkundig große Angst vor dem Volksbegehren. «Aus unserer Sicht haben da insbesondere die Grünen jegliche Glaubwürdigkeit verloren.» Denn sie hätten immer direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung gefordert.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stellte sich hinter die Entscheidung des Ministeriums. Es habe sich um eine rein verfassungsrechtliche Prüfung gehandelt. «Politische Erwägungen spielen dabei keine Rolle.» Grünen-Landeschefin Sandra Detzer bedauerte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Volksbegehren nicht erfüllt zu sein scheinen. «Wir begrüßen, dass der Verfassungsgerichtshof für Klarheit sorgen wird.»

In den baden-württembergischen Kommunen müssen die Eltern derzeit unterschiedlich hohe Beträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas zahlen. Insgesamt geht es nach Angaben des Städtetages um 730 Millionen Euro im Jahr. Die SPD spricht von 529 Millionen Euro im Jahr, die dann aus dem Landesetat kommen sollen. Die grün-schwarze Landesregierung lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab. Ministerpräsident Kretschmann hatte wiederholt erklärt, zwar dürften Menschen mit kleinen Einkommen nicht über Gebühr belastet werden. Aber alle zu entlasten, gebe der Haushalt nicht her.

Die SPD will nun innerhalb von zwei Wochen vor das Verfassungsgericht ziehen. Die Richter haben über die Auslegung der Landesverfassung zu entscheiden. Darin heißt es: «Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt.» SPD-Landeschef Stoch meint, dass das Gesetz zur Betreuung von Kindern, um das es seiner Partei geht, kein Abgabengesetz sei. Die Landesgeschäftsführerin des Vereines Mehr Demokratie, Sarah Händel, unterstützt die Haltung der SPD. Es gebe durchaus einen Auslegungsspielraum für eine rechtliche Zulassung des Volksbegehrens.

SPD-Landeschef Stoch hatte das Thema eines Volksbegehrens kurz nach seinem Amtsantritt im Herbst aufs Gleis gesetzt - auch, um seine in Umfragen daniederliegende Partei und potenzielle Wähler für die im Mai anstehende Kommunalwahl zu motivieren. Sollte das Verfassungsgericht nicht im Sinne der SPD entscheiden, will Stoch das Thema dennoch weiter verfolgen. Dann werde die SPD mit dem Versprechen gebührenfreier Kitas in die nächsten Wahlen ziehen und es bei einer parlamentarischen Mehrheit ohne Volksbegehren umsetzen.

Landtag zum Thema Volksbegehrung

Landeszentrale für politische Bildung zu Volksbegehren

Landesregierung zum Thema Volksbegehren

SPD Baden-Württemberg