Der gelernte Maurer aus der Schweiz hatte in dem Prozess in Freiburg zugegeben, den heute zehn Jahre alten Jungen dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben (Az.: 6 KLs 160 Js 35554/17). Er war in dem Missbrauchsfall einer von acht Angeklagten. Diese wurden im vergangenen Jahr zu jeweils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Der aus Staufen stammende Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden.
Am 9. Mai werde der BGH über zwei weitere Revisionen verhandeln, hieß es. In diesen beiden Fällen habe die Staatsanwaltschaft Revision, eingelegt, um vor allem Sicherungsverwahrung zu erreichen. Das Gericht in Freiburg hatte diese abgelehnt. Konkret geht es um einen damals 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17) und um einen damals 33-Jährigen aus Spanien (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17). Auch sie hatten gestanden, den Jungen mehrfach vergewaltigt zu haben und waren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Pressemitteilungen des Landgerichts Freiburg zu den Prozessen