Der Fall hatte im Winter 2017 für Aufsehen gesorgt: Ein Jahr nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt mit insgesamt zwölf Toten soll der Angeklagte erwogen haben, mit einem Lastwagen auf die Stände an der Karlsruher Eislaufbahn zuzufahren und möglichst viele Menschen zu töten. Allerdings stützte die Bundesanwaltschaft ihre Vorwürfe im Wesentlichen auf die Aussagen einer Vertrauensperson, die Verbindungen zu dem Mann gehabt hatte. «Auf seine Angaben können wir nicht bauen», sagte der Richter. «Deshalb kann sich der Senat nicht überzeugen, dass der Angeklagte im Dezember 2017 einen wie auch immer gearteten Anschlag in Karlsruhe geplant hat.» An seiner IS-Mitgliedschaft und seiner Propaganda in Chatgruppen gebe es dagegen keine Zweifel.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von insgesamt acht Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigung hatte wegen der langen Untersuchungshaft auf Freilassung plädiert.