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Mord an 57-Jährigem in Horb: Urteil erwartet

Der Eingang des Landgerichts Rottweil
Landgericht Rottweil. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Wurde ein Geschäftsmann in Horb wegen weniger Tausend Euro ermordet? Zwei Männer stehen deswegen vor Gericht - nun könnte eine Entscheidung fallen.
Horb am Neckar.

Rottweil (dpa/lsw) - Im Prozess um einen Mord an einem 57-Jährigen in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) wird heute das Urteil vor dem Landgericht Rottweil erwartet. Zwei Angeklagten wird gemeinschaftliche räuberische Erpressung mit Todesfolge vorgeworfen, bei einem der Angeklagten in Tateinheit mit Mord, bei dem anderen mit Totschlag durch Unterlassen. Die 29 und 33 Jahre alten Angeklagten sollen im November 2018 in die Wohnung des Opfers eingedrungen sein und Geld erpresst haben. Dann soll der Geschäftsmann von dem jüngeren Angeklagten erwürgt worden sein.

Der ältere Angeklagte kam den Ermittlungen zufolge durch eine nicht abgeschlossene Tür in die Wohnung des Mannes und forderte Geld. Der 57-Jährige erklärte sich demnach nach kurzer Gegenwehr bereit, ihm Bargeld zu geben.

Der jüngere Angeklagte - ein Syrer und Bekannter des Opfers - soll, weil er nicht erkannt werden wollte, nicht sofort mit in die Wohnung gegangen sein, sondern sei später nachgekommen. Der Geschäftsmann soll den Männern 3000 Euro gegeben haben. Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge erwürgte der 29-Jährige den Mann, um nicht mit dem Raub in Verbindung gebracht zu werden. Der zweite Angeklagte - ein staatenloser Palästinenser - soll dabei zugesehen haben.

PM zur Anklageerhebung