Das Urteil vom Donnerstag entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Er sehe die Mordmerkmale nicht und wolle deshalb das Urteil beim Bundesgerichtshof prüfen lassen, sagte Rechtsanwalt Steffen Kling.
Der geständige wohnsitzlose Iraker hat laut Gericht einen 35-Jährigen im Sommer vergangenen Jahres mit einer Sektflasche erschlagen und ihn dabei bewusst gequält. Der Grund: Der Bekannte hatte ihn anders als versprochen nicht bei sich übernachten lassen wollen. Aus Ärger darüber schlug der aus seiner Heimat nach Deutschland geflohene Mann die ungeöffnete Flasche mit voller Wucht gegen die linke Kopfseite seines Bekannten. Als er die Schwere der Verletzung erkannte, entschloss er sich, den stark blutenden Mann zu töten, um seine Tat zu verdecken. Nach dem Tod des Deutschen, der an der Universität Heidelberg studierte, nahm er Wertgegenstände wie Laptop und Handy mit.
Ermittler kamen dem Täter bei der Überprüfung der Kontakte des Opfers auf die Schliche. Sie fanden bei ihm das auffällige Muster des Profils eines Turnschuhs, dessen Abdruck sie zuvor am Tatort aufgenommen hatten. Er wurde im hessischen Homberg (Efze) gestellt (Az.: 500 Js 21 801 /20).
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