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Münchner Ex-Musikhochschul-Präsident muss ins Gefängnis

BGH urteilt im Fall des Münchner Ex-Musikhochschul-Präsidenten
Der ehemalige Präsident der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, sitzt vor dem Prozess im Verwaltungsgericht. Foto: Sina Schuldt/dpa
Karlsruhe (dpa) - Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in vollem Umfang das Urteil des Landgerichts München I. Es ist damit rechtskräftig. Das Landgericht hatte Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte demnach eine Sängerin, die sich um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen (Az: 1 StR 39/19).
Karlsruhe.

In einem weiteren Fall war Mauser vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils gefordert.

Die Frauen waren im Büro des Präsidenten, weil sie sich um Stellen beworben hatten. Mauser führte von 2003 bis 2014 die Hochschule. Der Musiker hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.

Terminhinweis des BGH