Wie die Ermittlungen ergaben, wohnen die angeblichen Patienten aber mehrere Hundert Kilometer von der Praxis in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) entfernt. Daher bestehe der Verdacht, dass sie nie von dem Mediziner untersucht worden sind und die Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestehen. Die Praxis wurde am Dienstag durchsucht.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Diese gilt unter anderem in Busse und Züge des Nah- und Fernverkehrs, in Restaurants sowie in Einkaufszentren und Läden. Seit Mitte Oktober müssen auch Menschen in Fußgängerzonen und auf Marktplätzen Mund und Nase bedecken, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.