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Bruderpaar wegen Stoß auf Zuggleis vor Gericht

Gleise sind vor einem Hauptbahnhof zu sehen
Gleise sind vor einem Hauptbahnhof zu sehen. Foto: Hendrik Schmidt/zb/dpa/Symbolbild
Es klingt nach absolutem Horror: Ein Mann wartet am Bahnhof auf den Zug. Plötzlich reißt ihn ein Typ von den Sitzen und schmeißt ihn auf die Gleise. Ein Güterzug eilt heran. Das Opfer ist für sein Leben gezeichnet - und trifft nun im Gericht auf die mutmaßlichen Täter.
Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Es klingt wie aus einem dramatischen Film: Er soll einen Mann vor einen einfahrenden Güterzug auf die Gleise gestoßen und Rettungsversuche mit Tritten und Schlägen abgewehrt haben. Seit Mittwoch muss sich ein 26-Jähriger wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Sein drei Jahre jüngerer Bruder ist wegen Beihilfe angeklagt; er soll den Tatort - den Bahnhof in Waghäusel (Landkreis Karlsruhe) - abgesichert haben. Beide ließen zum Prozessauftakt über ihre Anwälte erklären, dass sie sich weder zu den Vorwürfen noch zu ihren Lebensläufen äußern wollen. Das Opfer, ein 54 Jahre alter Mann, sagte als Zeuge aus und wirkte dabei sehr ruhig.

Der Staatsanwalt schilderte das Geschehen vom späten Nachmittag des 28. Juli 2020: Der schwer behinderte 54-Jährige habe an Gleis 1 auf einen verspäteten Zug gewartet. Der ältere und körperlich überlege Angeklagte habe ihn unvermittelt angegriffen, ruckartig auf den Boden geworfen und ins etwa einen Meter tiefe Gleisbett gestoßen. Der 26-Jährige in Badelatschen habe den Mann mit Tritten und Schlägen daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern, obwohl dieser ihn in Todesangst angebettelt habe. Der Staatsanwalt sprach von einem «Vernichtungswillen» bei dem Angeklagten.

Ein Güterzug sei mit Tempo 90 angefahren gekommen, führte der Staatsanwalt aus. Der 54-Jährige habe sich in eine sehr kleine Lücke gepresst und «überlebte entgegen aller Wahrscheinlichkeit dank seiner schmalen Natur». Er erlitt mehrere Brüche, einige davon werden ihn den Angaben nach ein Leben lang beeinträchtigen. An den Oberschenkel klaffte eine große Wunde, die sich im Krankenhaus noch mit Keimen infizierte, gegen die die viele Medikamente wirkungslos sind. Der Mann, der Nebenkläger im Prozess ist, leide noch heute an Alpträumen.

Als der 54-Jährige den Gerichtssaal betrat, hinkte er sichtlich mit dem rechten Bein. Wenn er das Knie zu sehr belaste, schmerze es, erzählte er. Zudem wolle er sich psychologische Hilfe suchen. Immer wieder tauchten die Bilder des herannahenden Zuges aus, im Alltag reagiere er ängstlich in eigentlich gewöhnlichen Situationen.

Über die Ereignisse an jenem Juliabend berichtete er ruhig und sachlich. Der Angriff sei völlig überraschend gekommen. «Ich konnte mich überhaupt nicht wehren», sagte der 54-Jährige. Er habe noch Geld angeboten. Der Täter habe ihn am Bein gepackt, auf den Boden und von dort ruckartig zu den Gleisen gezogen, sagte er detailliert aus. Auf Nachfrage der Richter und Anwälte musste er jedoch manche Aussage als Vermutung einordnen, anderes erinnere er gar nicht mehr, sagte der Mann. «Ich stand da wohl schon ein bisschen unter Schock.»

Die Polizei nahm das tatverdächtige Brüderpaar aus Syrien zwei Tage später in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber fest.

Der Vorsitzende Richter sagte, womöglich sei der Hauptbeschuldigte nur vermindert schuldfähig, weil er an einer paranoiden Schizophrenie leide. Eine Gutachterin soll das im Prozessverlauf einordnen. Für das Verfahren sind bislang drei weitere Termine bis 23. April angesetzt.

Das Geschehen erinnert an einen Fall aus dem Juli 2019 am Hauptbahnhof in Frankfurt am Main, der bundesweit für Entsetzen gesorgt hatte. Damals hatte ein Mann eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Achtjährige kam ums Leben, die Frau konnte sich in letzter Sekunde retten. Das Gericht stufte die Tat rund ein Jahr später als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord ein. Es erklärte den Täter für schuldunfähig und schickte ihn lebenslang in eine Psychiatrie.

© dpa-infocom, dpa:210330-99-31420/4

Alte Mitteilung der Staatsanwaltschaft