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Neonazi-Portal «Altermedia»: BGH verwirft Revisionen

Richterhammer aus Holz
Auf einer Richterbank liegt ein hölzerner Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv
Karlsruhe (dpa/lsw) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Angeklagten im Fall des verbotenen Neonazi-Portals «Altermedia» weitgehend verworfen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte im Februar 2018 einen damals 29 Jahre alten Mann wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Drei mitangeklagte Frauen erhielten Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren.
Karlsruhe.

Der 3. Strafsenat des BGH hob mit seinen am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen vom 5. Juni lediglich die Verurteilung einer Angeklagten wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Volksverhetzung auf. Ihre Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bleibe dagegen bestehen. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

Die Angeklagten hatten nach Angaben des BGH das Ziel, dem sogenannten Nationalen Widerstand eine Internetseite zur Verfügung zu stellen, auf der entsprechende Äußerungen veröffentlicht werden konnten - unabhängig von strafbaren Inhalten. Sie hätten dabei auch Beiträge zur Leugnung des Holocaust und zur Verunglimpfung von Juden, Muslimen, Ausländern und Flüchtlingen in Kauf genommen. Diese erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Mitteilung des BGH

Mitteilung des OLG Stuttgart zum Ureteil

Paragraf 129 StGB - Bildung krimineller Vereinigungen

Paragraf 130 StGB - Volksverhetzung