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Neue Coronaverordnung ab Donnerstag: Baden-Württemberg beschließt strengere Regeln für Ungeimpfte

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration
Stuttgart (dpa) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gelten von diesem Donnerstag an in Baden-Württemberg strengere Regeln für Ungeimpfte. Das Kabinett von Ministerpräsident Wilfried Kretschmann (Grüne) beschloss am Mittwoch im Umlaufverfahren eine neue Corona-Verordnung mit einem dreistufigen Alarmsystem, wie die Landesregierung in Stuttgart mitteilte. Sie stützt sich nicht mehr auf die Sieben-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen, sondern auf die Belastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten.
Stuttgart.

Nach dem neuen System gilt derzeit die so genannte Basisstufe. In dieser Basisstufe  bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den meisten Bereichen bestehen. 

Warnstufe und Alarmstufe

Die Warnstufe wird ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Ein Antigentest reicht nicht mehr. In der Warnstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen sowie Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre.

Lesen Sie hier alle Regelungen auf einen Blick

Alarmstufe löst 2G aus

Stufe drei - die Alarmstufe - gilt, sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die so genannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. In der Alarmstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen.

Die Regelungen der Warn- bzw. Alarmstufe werden aufgehoben, wenn die maßgeblichen Werte – also 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz oder AIB an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert der jeweiligen Stufe liegen.

Die neue Corona-Verordnung sieht darüber hinaus in der Warnstufe und Alarmstufe eine Testpflicht für Beschäftigte und Selbständige mit Kontakt zu externen Personen vor

Ausnahmen der Testpflicht

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht bei der Warnstufe bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot bei der Alarmstufe sind: Personen bis einschließlich 17 Jahre, Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweis erforderlich), Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission sowie Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Auf den Intensivstationen der baden-württembergischen Krankenhäuser werden derzeit (Stand: Dienstag) 206 Covid-19-Patienten behandelt. Davon bekommen 95 (46,1 Prozent) künstliche Beatmung. Die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb von einer Woche pro 100.000 Einwohner in eine Klinik eingeliefert wurden, beträgt 2,25.

© dpa-infocom, dpa:210915-99-229847/3

Infos der Landesregierung