Trotz diverser Einwände unter anderem vom Eigentümerverband Haus & Grund habe es keinen Änderungsbedarf gegeben, heißt es in der Vorlage für die Kabinettssitzung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
In den 89 Städten und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in denen die Mietpreisbremse künftig gilt, darf die Miete bei Neuverträgen dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das soll auch den Anstieg des Mietniveaus insgesamt bremsen. Die neue sogenannte Gebietskulisse mit den 89 Kommunen war mit einem Gutachten ermittelt worden.
Zuletzt hatte die Mietpreisbremse in 68 Kommunen gegolten. Das Landgericht Stuttgart hatte sie allerdings wegen eines Formfehlers beim Erlass im Jahr 2015 für unwirksam erklärt. Nun fallen einige der bislang aufgeführten Städte und Gemeinden weg, dafür kommen andere neu hinzu. In der neuen Gebietskulisse lebt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums aus dem März ein gutes Drittel der Bevölkerung.