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Neuer Prozess gegen zwei Neonazis in Stuttgart

Beginn neuer Prozess gegen Rechtsradikale
Hanna Ansel, Richterin, und Ulrich Tormählen, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart, sind zu sehen. Foto: Sebastian Gollnow
In einem ersten Prozess wurden vier mutmaßliche Neonazis zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf, der Fall musste neu verhandelt werden - mit einem ganz anderen Ergebnis.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Mehrere mutmaßliche Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Gruppierung «Autonome Nationalisten Göppingen» (ANG) kommen ohne Strafe davon. Das Landgericht Stuttgart, die Staatsanwaltschaft und zwei Angeklagte einigten sich kurz nach Auftakt eines neuen Prozesses am Donnerstag auf die Einstellung des Verfahrens (Az. 8 KLs 3 Js 93519/13). Der Prozess hatte neu aufgerollt werden müssen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil gegen die Männer aufgehoben hatte.

Der Vorsitzende Richter sagte, die neue Verhandlung sei nur bei Aussicht auf einen Freispruch sinnvoll - denn nur dann bekämen die Angeklagten eine Entschädigung für ihre Zeit in Untersuchungshaft. Da die Männer im ersten Verfahren aber zahlreiche Taten zugegeben hatten, halte er einen Freispruch für nicht wahrscheinlich, betonte der Richter. Die Angeklagten stimmten zu, mit der Einstellung des Verfahrens auf eine Haftentschädigung zu verzichten.

Im ersten Prozess hatte eine andere Kammer des Landgerichts im Jahr 2015 ursprünglich vier Männer wegen Gründung und Rädelsführerschaft beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zwei Hauptangeklagte legten daraufhin Rechtsmittel vor dem BGH ein.

Laut BGH konnte das Landgericht nicht zweifelsfrei belegen, dass es sich bei den ANG um eine kriminelle Vereinigung handelt. Eine Vereinigung gelte als kriminell, wenn sie Straftaten beabsichtigt, die eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit bedeuten. Den Angeklagten seien aber vor allem Sachbeschädigungen zur Last gelegt worden - etwa das Anbringen von Plakaten. Vereinzelt habe es auch Beleidigungen oder Körperverletzungen gegeben.

Mit Blick auf den ersten Prozess im Sommer 2015 sagte der Vorsitzende: «Es ist nicht gut gelaufen, das Verfahren.» Auch die Staatsanwaltschaft sei inzwischen vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung abgerückt. Zwei der ursprünglich vier Angeklagten hatten schon vor der neuen Hauptverhandlung einer Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Nun schlossen sich dem auch die zwei 26 und 38 Jahre alten Angeklagten an.

Landgericht Stuttgart