Bereits Ende Mai hatte das OLG in ähnlichen Verfahren entschieden, dass Docmorris seinen Apothekenautomaten in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) aus Wettbewerbsgründen nicht betreiben darf. Die europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden hatte vor zwei Jahren ein solches Gerät in Betrieb genommen. Das Projekt wurde nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt.
Bei der «pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe» konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten.
LAV-Präsident Fritz Becker wertete das Urteil als Sieg des Patienten- und Verbraucherschutzes über das Profitstreben von Versandhändlern. Ein Docmorris-Sprecher sagte, das weitere Vorgehen des Unternehmens in diesem Fall sei noch nicht entschieden.