Der Richter des Stuttgarter Landgerichts war im Zuge zahlreicher «Dieselgate»-Verfahren gegen Volkswagen bundesweit bekannt geworden. Auf Antrag von VW und der Holding Porsche SE wurde er schließlich auch dort wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelöst - was eine regelrechte Kaskade von weiteren Befangenheitsanträgen gegen andere Richter ausgelöst hatte, die noch nicht abgearbeitet ist.
Im Fall von Daimler kam das Oberlandesgericht zu der Einschätzung, dass aus Sicht des Konzerns der Eindruck entstehen könne, dass das Verfahren nicht unbefangen und unparteiisch sei - was für eine Ablehnung ausreicht. Der Richter vermittle unter anderem den Eindruck, nicht zwischen Daimler und VW zu differenzieren und den Sachverhalt einseitig zum Nachteil des Konzerns zu erforschen. Zudem gebe es grobe Verfahrensfehler in seiner Prozessführung.