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«Olympiareife» Sportbekleidung beschäftigt den BGH

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/Archiv Foto: dpanitf3
Karlsruhe (dpa/mv) - Der Bundesgerichtshof (BGH) soll klären, wie weit sich Unternehmen bei Werbung und Produkten dem Begriff Olympia nähern dürfen. Die olympischen Ringe sowie die Begriffe Olympia, Olympiade und olympisch sind durch ein eigenes Gesetz geschützt. In der Verhandlung heute geht es um ein Textilunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, das mit «olympiareifer» und «olympiaverdächtiger» Sportbekleidung geworben hatte. Dagegen war der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gerichtlich vorgegangen.
Karlsruhe.

Nach einem Erfolg vor dem Landgericht scheiterte der DOSB aber in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Rostock. Die Richter sahen kein unlauteres Ausnutzen der Wertschätzung der Olympischen Spiele. Ein Urteil kann nach der Verhandlung oder zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Terminhinweis des BGH

Olympia-Schutzgesetz

Wattolümpiade