1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Paar wegen getöteter Kinder vor Gericht

Schild am Landgericht in Darmstadt
Ein Schild am Landgericht in Darmstadt. Foto: Christoph Schmidt/Archiv
Wegen einer drohenden Zwangsräumung soll ein Ehepaar einen fatalen Entschluss getroffen haben. Dem Mann und der Frau werden vor dem Landgericht Darmstadt zweifacher Mord aus Heimtücke und Brandstiftung zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen. Opfer waren ihre Kinder.
Mörlenbach.

Darmstadt (dpa/lhe) - Die Leichen zweier Kinder waren in dem brennenden Haus ihrer Familie gefunden worden - in Darmstadt hat am Freitag der Mordprozess gegen ein Ehepaar begonnen. Die Eheleute sollen angesichts einer drohenden Zwangsvollstreckung den Entschluss gefasst haben, ihr Haus im südhessischen Mörlenbach anzuzünden und sich gemeinsam mit ihrem Sohn und ihrer Tochter zu töten. Das Paar wurde im Sommer vergangenen Jahres aus einem Auto mit laufendem Motor in der Garage des Hauses gerettet. Der 59 Jahre alte Angeklagte und seine 13 Jahre jüngere Frau wurden in Handschellen dem Landgericht in Darmstadt vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen zweifachen Mord aus Heimtücke und Brandstiftung zur Verdeckung einer Straftat vor. Eine Obduktion ergab, dass die Kinder Opfer eines Gewaltverbrechens wurden. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Klaus Tietze-Kattge soll der Angeklagte die beiden 10 und 13 Jahre alten Kinder in ihren Betten mit zahlreichen Messerstichen an Hals und Brust schwer verletzt haben, später soll er mit einem Hammer auf die Köpfe eingeschlagen haben. Danach habe er Benzin auf den Betten und in die Kinderzimmern ausgeschüttet und angezündet. Das Paar selbst wurde am frühen Morgen aus einem Auto mit laufendem Motor in der Garage des Hauses gerettet. Die Eltern kamen in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte selbst sagte über wirtschaftliche Probleme und einen Insolvenzantrag hinsichtlich seiner Praxis im baden-württembergischen Weinheim aus. Zur Tat wollte er sich zunächst nicht äußern. «Ich habe meine Tat in eine Schublade getan», sagte er. Diese habe er nicht mitgebracht. Er habe seine Kinder geliebt, sagte der Angeklagte. Er sprach von einer erheblichen finanziellen Schieflage, die sich in unterschiedlicher Hinsicht ergeben hatte. So seien etwa Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt worden. Der Angeklagte musste Insolvenz beantragen, woraufhin das Haus im für 575 000 Euro zwangsversteigert wurde.

Nachdem eine Räumung immer wieder verschoben werden konnte, lehnte das Amtsgericht in Fürth (Odenwaldkreis) schließlich einen weiteren Aufschub ab. Einem Gutachter zufolge, der mit den Eheleute einzeln gesprochen hatte, schilderten beide den letzten Tag der Familie in dramatischer Weise. Demnach scheiterte zunächst der letzte Versuch, eine für den kommenden Tag anstehende Räumung aufzuschieben. Die Familie habe nach einer entsprechenden Mitteilung des Gerichts einen Ausflug nach Frankfurt unternommen. Während die beiden Kinder einen schönen Nachmittag gehabt hätten, sei den Eltern die Situation zunehmend als aussichtslos erschienen. Vor den Kindern habe man die schwierige Situation nicht thematisiert.

Im Laufe des Abends habe das Ehepaar entschieden, sich selbst zu töten, sagte der Gutachter. Die Frau habe in den Gesprächen mit dem Gutachter angegeben, sie habe keine Erinnerungen mehr an die Tatnacht. Ihr Mann hingegen habe sich daran erinnert, dass ihn am Abend vor der Tat die Sorge um seine Kinder erfasst habe. So habe er sich gefragt, was aus dem Jungen und dem Mädchen werden soll, wenn die Eltern nicht mehr am Leben wären. Daraufhin habe er sich entschieden, die Kinder zu töten.