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Pauschale Schließung von Hundesalons aufgehoben

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild
Mannheim (dpa/lsw) - Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie gekippt. Demnach dürfen solche Salons ab sofort wieder öffnen, bei denen das Tier innerhalb eines bestimmten Zeitfensters abgegeben und dann wieder abgeholt werden kann, wie das Gericht am Freitag in Mannheim mitteilte.
Mannheim.

Gegen die Corona-Verordnung des Landes hatte in einem Eilverfahren die Betreiberin eines Hundesalon geklagt. In ihrem Salon fänden keine einen Infektionsweg begründenden Kontakte zwischen Menschen statt, argumentierte sie dem Gericht zufolge. Sie habe bereits im März 2020 einen Art Schleusenbetrieb zur Übergabe der Tiere eingerichtet, der einen direkten Kontakt zwischen ihr und den Kunden verhindere. Die Bezahlung erfolge auf Rechnung oder über andere Wege des kontaktlosen Zahlens. Termine würden mit Pufferzeit so vergeben, dass es keine Kontakte zwischen Kunden gebe.

Der Verwaltungsgerichthof folgte der Argumentation der Frau. Denn inzwischen seien für den geschlossenen Einzelhandel Abholangebote zugelassen. Vergleichbares Hundesalons nicht zu gestatten, verstoße gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, urteilte der Senat. Bei der Übertragung vom Coronavirus sei der Kontakt von Mensch zu Mensch ausschlaggebend. Das unterscheide Hundefrisiersalons auch von Friseurbetrieben für Menschen, die weiterhin ausnahmslos geschlossen seien. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich.

© dpa-infocom, dpa:210122-99-133863/2

VGH Baden-Württemberg