Die Frau aus dem hessischen Rodgau hatte sich vor dem Familiengericht im badischen Offenburg (Ortenaukreis) im Juni erfolgreich dagegen gewehrt, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Diese hatte ihre heute 55 Jahre alte Tochter nach der Geburt in ein Heim gegeben, die beiden hatten seither den Angaben zufolge keinen Kontakt. Dennoch verlangte das Sozialamt Geld von der Tochter. Auch eine anteilige Kostenübernahme, wie sie das Gericht in Offenburg damals vorschlug, lehnte die heute 55-Jährige ab (Az.: 4 F 142/17).
Das zuständige Landratsamt Ortenaukreis war daraufhin in die zweite Instanz und somit vor OLG gezogen. Dieses habe zu dem Vergleich geraten, bestätigte eine Sprecherin (Az.: 5 UF 119/18).
Die Mutter der Frau lebt in Offenburg in einem Pflegeheim, die Kosten hierfür trägt laut Gericht größtenteils das Sozialamt.
Pressemitteilung Landratsamt Ortenaukreis dazu vom 17. Juli.