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Pflegekostenstreit: Früheres Heimkind stimmt Vergleich zu

Pflege
Eine Pflegerin hält im Altenheim die Hand einer Bewohnerin. Foto: Oliver Berg/Archivbild
Freiburg (dpa/lsw) - Im Streit um den Unterhalt für die Mutter eines früheren Heimkindes haben sich die Kontrahenten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe auf einen Vergleich geeinigt. Die Tochter der pflegebedürftigen Frau akzeptiere eine Einmalzahlung an das zuständige Sozialamt in Höhe von 15 000 Euro, sagte ihr Anwalt Michael Klatt. Damit sei der Fall, der am Mittwoch vor der in Freiburg ansässigen Außenstelle des OLG nichtöffentlich verhandelt wurde, erledigt. Weitere Kosten müsse die Frau nicht übernehmen. Das Gericht hatte den Angaben zufolge diesen Vergleichsvorschlag gemacht.
Freiburg im Breisgau.

Die Frau aus dem hessischen Rodgau hatte sich vor dem Familiengericht im badischen Offenburg (Ortenaukreis) im Juni erfolgreich dagegen gewehrt, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Diese hatte ihre heute 55 Jahre alte Tochter nach der Geburt in ein Heim gegeben, die beiden hatten seither den Angaben zufolge keinen Kontakt. Dennoch verlangte das Sozialamt Geld von der Tochter. Auch eine anteilige Kostenübernahme, wie sie das Gericht in Offenburg damals vorschlug, lehnte die heute 55-Jährige ab (Az.: 4 F 142/17).

Das zuständige Landratsamt Ortenaukreis war daraufhin in die zweite Instanz und somit vor OLG gezogen. Dieses habe zu dem Vergleich geraten, bestätigte eine Sprecherin (Az.: 5 UF 119/18).

Die Mutter der Frau lebt in Offenburg in einem Pflegeheim, die Kosten hierfür trägt laut Gericht größtenteils das Sozialamt.

Pressemitteilung Landratsamt Ortenaukreis dazu vom 17. Juli.