Der Laden wurde am Montag bereits zum dritten Mal innerhalb weniger Monate durchsucht. Zwar dürfen die Produkte laut den Beamten einen sehr geringen Anteil THC enthalten, können dann allerdings nur an gewerbliche oder wissenschaftliche Käufer abgegeben werden. Zudem müsse der Missbrauch als Rauschmittel ausgeschlossen werden.
Nach Auffassung der Ermittler hat der Ladenbesitzer gegen diese Regelungen verstoßen. Auf den 29-Jährigen kommt nun ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu.