Der Mann gelte nicht als außergewöhnlich gefährlich. «Ich würde es nicht verharmlosen wollen, aber auch nicht den Teufel an die Wand malen», sagte der Sprecher. Die «Badische Zeitung» hatte zuerst darüber berichtet.
Nach Angaben der Zeitung war der Mann vom Landgericht Stuttgart 1999 verurteilt worden. Das Gericht soll demnach auch die Sicherungsverwahrung des Mannes in einer Psychiatrie angeordnet haben. Am Mittwochabend habe er laut Polizei einkaufen wollen und war anschließend nicht zurückgekehrt.