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Werbung für Terroristen? Prozess gegen 34-Jährigen

Gesetzbücher
Gesetzbücher im Oberlandesgericht in Stuttgart. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv
Ein Mann soll im Internet die Werbetrommel für den Islamischen Staat gerührt haben - unter anderem mit grausamen Videos von Enthauptungen. Dafür steht der Deutsch-Algerier nun in Stuttgart vor Gericht.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) – Weil er um Mitglieder und Spenden für die Terrormiliz Islamischer Staat geworben haben soll, muss sich seit Donnerstag ein 34-Jähriger vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, über eine deutschsprachige «Medienstelle» Propaganda für den IS betrieben zu haben. Über soziale Netzwerke habe er Videos des IS – mitunter von grausamen Enthauptungen - geteilt (Aktzenzeichen 5-2 StE 9/18).

Die Clips versah der Beschuldigte laut Anklage mit deutschen Untertiteln. In Kommentaren habe dazu aufgerufen, ins Hoheitsgebiet des IS zu reisen und sich der Organisation anzuschließen. Der Deutsch-Algerier soll außerdem von 2015 bis 2017 Profile für soziale Netzwerke, Nachrichtendienste sowie E-Mail-Adressen für vier Islamisten in Syrien und dem Irak eingerichtet haben. Mit ihnen hätten die aus Deutschland ausgereisten Männer geheim kommunizieren können.

Nach dem Auftakt wurde der Prozess zunächst wegen eines Antrags des Pflichtverteidigers Harald Müller unterbrochen. Er halte die Besetzung des Senats mit nur drei Richtern für vorschriftswidrig, erklärte der Anwalt. Wegen des Umfangs der Akten und der zu erwartenden Dauer des Verfahrens forderte er zwei zusätzliche Richter - zudem einen weiteren Pflichtverteidiger.

«Der Vorsitzende Richter meint, wir könnten das Verfahren mit einem Verteidiger führen, was vollkommen unmöglich ist», sagte eine Kollegin, die am Donnerstag als Wahlverteidigerin dabei war. «Ich bin heute ohne Bezahlung hier», so Andrea Groß-Bölting.

Die Rechtsanwältin schob einen weiteren Antrag nach: Angesichts einer Ermittlungsakte von 45 000 Seiten habe der Angeklagte bislang nicht die Möglichkeit bekommen, sich ausreichend auf den Prozess vorzubereiten. Der Richter verschob jedoch die Entscheidung darüber, so dass schließlich die Anklage verlesen werden konnte.

Der Angeklagte, der zuletzt in Heilbronn gewohnt hatte, war im März 2018 festgenommen worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Das Gericht hat für den Prozess 27 Verhandlungstage angesetzt.

Pressemitteilung Bundesanwaltschaft

Pressemitteilung OLG